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Der Gratis-VA-Reform-Report Grundzüge der Versorgungsausgleichsreform - von Horst-Heiner Rotax, Richter am AG a.D.

Alle Hintergründe zu den grundlegenden Änderungen und der Beibehaltung wesentlicher Grundsätze

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Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) auch dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, wie das OLG Celle feststellte (Beschl. v. 06.10.2011 – 10 WF 300/11, DRsp-Nr. 2011/18194).

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Zum einsetzbaren Vermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO zählt auch ein realisierbarer Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenvorschuss) gegen den anderen Ehegatten gem. § 1360a Abs. 4 BGB. Deshalb muss der Antragsteller in einem aussagekräftigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (bzw. Verfahrenskostenhilfe) darlegen, dass er außerstande ist, die Prozesskosten im Wege eines gegenüber dem Ehegatten durchsetzbaren Prozesskostenvorschussanspruchs (bzw. Verfahrenskostenhilfeanspruchs) aufzubringen.

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Schweigt der Antragsgegner bei der Prüfung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne triftigen Grund, so kann sein späterer Verfahrenskostenhilfeantrag als mutwillig zurückgewiesen werden.

Es besteht keine Einigkeit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen das Schweigen des Antragsgegners bei der Prüfung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe über den Antrag des Antragstellers als mutwillig i.S.v. §§ 114 ZPO, 113 Abs. 1 FamFG zu beurteilen ist, wenn – nach Rechtshängigkeit – Verfahrenskostenhilfe für den Abweisungsantrag beantragt wird.

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Seit den 90er Jahren findet die Mediation in Deutschland zunehmend Verbreitung. Bei der typischen Trennungs-und-Scheidungsmediation geht es um die einvernehmliche Entflechtung aller Beziehungen des Paares untereinander, vornehmlich der wirtschaftlichen Beziehungen.

Gerade in Mediationsverfahren kommt gelegentlich der Wunsch auf, sich noch vor Einleitung des Scheidungsverfahrens Gedanken über den Versorgungsausgleich (VA) zu machen. Über den Versorgungsausleich werden die von den Ehegatten in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen.

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