Archiv für Januar 2010

Mit Inkrafttreten des FamFG wurde auch eine eigenständige Regelung der staatlichen Kostenhilfe eingeführt.

Im Unterschied zur ZPO verwendet das FamFG in den neu geschaffenen §§ 76 – 79 FamFG nicht mehr den Begriff der Prozesskostenhilfe, sondern den etwas präziseren Begriff der Verfahrenskostenhilfe.

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Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2010 im Überblick

Zum 01.01.2010 sind die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Unterhaltspflichtige Eltern müssen daher rückwirkend ab Januar mehr Kindesunterhalt zahlen. Neu ist die Annahme der 3-köpfigen Familie als Grundlage der Bedarfsbemessung.

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Düsseldorfer Tabelle 2010

Mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes am 01.01.2010 (BGBl. I 2009, S. 3950) tritt auch eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

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