von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 2. Juni 2010
Gerichtsverfahren kosten Geld: Zum einen fallen Gerichtskosten an, zum anderen häufig auch die Kosten für den Rechtsanwalt. Wer diese nicht aufbringen kann, kann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO folgende Voraussetzungen:
Themen: Verfahrenskostenhilfe