Mediationsgesetz: Bleibt die gerichtsinterne Mediation am Leben?

Über das Mediationsgesetz haben Bund und Länder lange gestritten. Jetzt hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss vorgelegt. Demnach soll die gerichtsinterne Mediation durch einen Güterichter auch in Zukunft möglich sein – die Bezeichnung „gerichtlicher Mediator“ fällt dagegen weg. Eine Einigung, die alle zufrieden stellt?

Der aktuelle Stand zum Mediationsgesetz: Folgt der Bundestag dem Vermittlungsausschuss, soll der Güterichter bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung anwenden dürfen – und damit auch die Mediation.
 

Den Titel Mediator dürfen aber künftig nur außergerichtliche Streitschlichter tragen. Nach einer Übergangszeit soll die Bezeichnung „gerichtlicher Mediator“ entfallen.

Ist der Streit ums Mediationsgesetz damit beigelegt?

Beim neuen Mediationsgesetz wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, weil der Bundesrat gegen den ursprünglichen Beschluss des Bundestages Einspruch eingelegt hatte. Stein des Anstoßes war die gerichtsinterne Mediation.

Die Länder hatten kritisiert, dass das Mediationsgesetz nach einer Übergangsfrist nur noch die außergerichtliche Mediation zulasse. Nach ihrer Auffassung habe sich nämlich besonders die gerichtsinterne Mediation zu einem erfolgreichen Instrument der Streitschlichtung entwickelt.

Der Bundestag wollte dagegen gerade die außergerichtliche Streitschlichtung fördern – ein Vorhaben, das von Rechtsanwälten und Mediatoren begrüßt worden war.

Ob der Konflikt ums Mediationsgesetz mit dem nun vorgelegten Kompromiss endgültig beigelegt ist, entscheidet sich vielleicht schon in den nächsten Tagen. Dann wollen sich Bundestag und Bundesrat wieder mit dem Gesetz befassen.

Spannend wird es auch zu sehen sein, wie die Berufsverbände auf den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses reagieren. Die FamR-Redaktion bleibt für Sie am Ball!

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 27.06.12

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