Aufenthaltsbestimmungsrecht

Persönliche Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren

Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Im Sorgerechtsverfahren ist ein Kind regelmäßig ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören. Das Unterbleiben begründet einen schwerwiegenden Verfahrensmangel, der auf Antrag Aufhebung und Zurückweisung rechtfertigt.

Erfahren Sie hier mehr in unserer treffenden Kurzanalyse plus Praxishinweis zur Entscheidung des OLG Saarbrücken v. 05.01.2018 – 9 UF 54/17.

Kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr? Übriges Sorgerecht darf nicht missachtet werden!

Auch wenn Ihr Mandant nur noch über Teilbereiche der elterlichen Sorge verfügt, bleibt er grundsätzlich sorgeberechtigt. Er ist damit an Entscheidungsprozessen, die sein Kind betreffen, zwingend zu beteiligen. Das hat jetzt das BGH in einer richtungsweisenden Entscheidung festgelegt.

Lesen Sie hier diesen aktuellen BGH-Fall zum Sorgerecht.

BVerfG stoppt kurzfristig angeordneten mehrtägigen Kindesumgang

Bei einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung eines mehrtägigen Kindesumgangs ist eine Folgenabwägung geboten. Insbesondere mit Blick auf die erhebliche Belastung der Kinder durch die überraschende und kurzfristige Anordnung ist die Verletzung des Elternrechts des nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils zu vernachlässigen.

Lesen Sie hier, wie das Bundesverfassungsgericht argumentiert.

Wer bekommt die Kinder? Musterfall zum Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschäftigt Sie als Familienanwalt immer wieder. Können sich die Eltern nach einer Trennung nicht einigen, wer die Kinder bekommt, dann muss das Gericht entscheiden. Wie Sie Ihre Mandanten in einem solchen Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht optimal vertreten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Fallbeispiel und Musterantrag: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.