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Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010Alle Änderungen unter Berücksichtigung der erhöhten Kinderfreibeträge und des angehobenen Kindergeldes gem. dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 01.01.2010. |
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 21. Juni 2009
Im Zusammenhang mit der Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 29.01.2009 — 13 WF 29/08, DRsp Nr. 2009/3930) über die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung einer Nebenerwerbsobliegenheit und der Tatsache, dass der Unterhaltsschuldner im eigenen Haus wohnt, entschieden.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und in welchem Umfang dem Unterhaltspflichtigen eine Nebentätigkeit zugemutet werden kann, wenn er durch seine bereits ausgeübte Tätigkeit ein zu geringes Netto-Einkommen erzielt.
Themen: Erwerbsobliegenheit, Familienrecht, Nebentätigkeit, Unterhalt, Unterhaltsberechnung