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Der Gratis-VA-Reform-Report Grundzüge der Versorgungsausgleichsreform - von Horst-Heiner Rotax, Richter am AG a.D.Alle Hintergründe zu den grundlegenden Änderungen und der Beibehaltung wesentlicher Grundsätze |
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 24. Juni 2009
Das FamFG kommt zum 01.09.2009. Als Familienrechtler müssen Sie sich nun mit den Neuerungen des FamFG vertraut machen, damit Sie Ihre Mandanten auch nach dem neuen FamFG genauso gut vertreten können wie bisher.
Gesetzesänderungen sind für Sie mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Ihnen fehlt eigentlich die Zeit, sich mit dem neuen FamFG zu beschäftigen? Wir helfen Ihnen, das neue FamFG schnell und einfach kennen zu lernen, indem wir Sie Schritt für Schritt mit dem neuen FamFG vertraut machen.
Themen: FamFG, Familienrecht, Familienverfahrensgesetz, FGG
von FamR-Redaktion - Kategorie: VA-Reform - 24. Juni 2009
Am 01.09.2009 tritt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft. Die §§ 37, 38 VersAusglG regeln die Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen des Todes der ausgleichsberechtigten Person durch die VA-Reform. Für Pensionäre können sich aus der neuen Regelung des Versorgungsausgleichs auch Vorteile ergeben.
Im Folgenden werden zwei Sachverhalte dargestellt, die für Pensionäre von großem Interesse sein dürften. Personen, auf die die darin enthaltenen Hinweise zutreffen, können durch die Reform des Versorgungsausgleichs in den Genuß von erheblichen finanziellen Vorteilen gelangen.
Themen: Familienrecht, VA-Reform, VersAusglG, Versorgungsausgleich
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 23. Juni 2009
Am 01.09.2009 tritt das FamFG in Kraft. Dadurch ändern sich auch die Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung.
Derzeit darf der Gläubiger nach § 720 Abs. 1 ZPO aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung einleiten und die Gegenstände pfänden, jedoch nicht verwerten.
Themen: FamFG, Familienrecht, Familienverfahrensgesetz, FGG, FGG-Reform
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 21. Juni 2009
Im Zusammenhang mit der Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 29.01.2009 — 13 WF 29/08, DRsp Nr. 2009/3930) über die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung einer Nebenerwerbsobliegenheit und der Tatsache, dass der Unterhaltsschuldner im eigenen Haus wohnt, entschieden.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und in welchem Umfang dem Unterhaltspflichtigen eine Nebentätigkeit zugemutet werden kann, wenn er durch seine bereits ausgeübte Tätigkeit ein zu geringes Netto-Einkommen erzielt.
Themen: Erwerbsobliegenheit, Familienrecht, Nebentätigkeit, Unterhalt, Unterhaltsberechnung