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Der FamFG-Spezial-Report
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick - von RAin Dr. Elisabeth Unger |
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 22. Dezember 2009
Im vorangegangen Beitrag von Dr. Christian Grabow haben Sie erfahren, welcher Systematik die Kostenvorschriften des FamFG folgen. Schwierig ist die neue Rechtslage vor allem deshalb, weil Sie neben den nun geltenden Vorschriften des FamFG auch noch zahlreiche Kostenvorschriften der ZPO beachten und in Altverfahren das bisher geltende Recht anwenden müssen.
Damit nicht genug. Zeitgleich mit dem FamFG ist auch das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) in Kraft getreten. Das FamGKG enthält die nunmehr einheitlich für alle Familiensachen anwendbaren Verfahrenswerte.
Themen: Familiensachen, Unterhalt, Unterhaltsberechnung, Unterhaltspflicht, Verfahrenswert, ZPO
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 12. Oktober 2009
Der Anwaltszwang, der mit dem FamFG erweitert wird, ist für Sie sicherlich ein spannendes Thema. Bei vielen Streitigkeiten müssen jetzt Sie oder ein Anwaltskollege beauftragt werden. Eine gute Gelegenheit, neue Mandanten zu gewinnen.
Wann gilt jedoch der Anwaltszwang? Das FamFG unterscheidet nach Verfahren vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht sowie vor dem BGH. Außerdem gibt es noch das Behördenprivileg.
Themen: Anwaltszwang, FamFG, Familiensachen, Großes Familiengericht
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 21. September 2009
Eine interessante Änderung des FamFG ist die Vorgehensweise bei Kindschaftssachen. Mit dem neuen FamFG gilt das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgesetz. Das FamFG ermöglicht somit bei Kindschaftssachen ein schnelleres Handeln im Interesse Ihrer Mandanten. Als Anwalt können Sie jetzt Druck machen – das FamFG gibt Ihnen das Recht dazu.
Themen: FamFG, Familiensachen, Kindschaftssachen, Umgangsrecht, Vorrang
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 7. September 2009
Sie wissen längst, dass das FamFG viele Änderungen mit sich bringt. Eine komplette Vereinheitlichung der verfahrensrechtlichen Regeln für alle Familiensachen sieht jedoch auch das FamFG nicht vor.
Unterschiedliche Verfahrensgrundsätze bleiben dem Familienrecht auch nach der Einführung des FamFG erhalten. Die verschiedenen Verfahrensarten gliedert das FamFG in drei Gruppen: Familienstreitsachen, Familiensachen und Ehesachen.
Themen: Ehesachen, Familiensachen, Familienstreitsachen, Streitgegenstände, Unterhaltspflicht