Heute geht es um das “Große Familiengericht”, denn mit dem FamFG kommt es zu einer Erweiterung der familiengerichtlichen Zuständigkeiten, die in einem “Großen Familiengericht” zusammengefasst werden.

Was bedeutet das “Große Familiengericht” konkret? Welche Änderungen ergeben sich für Sie als Anwalt aus diesem Teil des FamFG?

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