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Verfahrenskostenhilfe: gratis Checkliste für das Mandantengespräch
Nie mehr wichtige Vermögenspositionen übersehen

Checkliste-Verfahrenskostenhilfe-Antrag

Klären Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Mandanten bereits im ersten Mandantengespräch.

Punkt für Punkt die wichtigen Angaben zur Verfahrenskostenhilfe Antrag abhaken, nichts mehr übersehen & stets im Gesprächsfluss bleiben!

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Alle Artikel zum Stichwort FGG-Reform:

Wie ist das FamFG strukturiert?

Wie ist das FamFG überhaupt aufgebaut? Wo finde ich was im neuen FamFG?

Insgesamt ist das FamFG in neun Bücher eingeteilt. Im ersten Buch finden Sie allgemeine Vorschriften zum FamFG. Die Bücher 2 bis 6 befassen sich mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bisher im FGG geregelt wurde. Im 7. Buch geht es um Verfahren in Freiheitsentziehungssachen, das 8. Buch des FamFG regelt das Aufgebotsverfahren. Buch 9 enthält die Schlussvorschriften des FamFG.

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FamFG-Reform: Was bedeutet das konkret für Sie als Anwalt?

In den kommenden Wochen werden wir Sie Schritt für Schritt auf das Thema FamFG-Reform vorbereiten. Somit sind Sie bis zum Inkrafttreten am 1. September 2009 bestens gewappnet.

FamFG: Wie sieht die konkrete Umsetzung aus?

Zum einen ordnet das FamFG die familiengerichtlichen Verfahren neu, zum anderen geht es im neuen FamFG um die Reformierung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

Was bedeutet das konkret für Sie als Anwalt?
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Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO und das FamFG

Am 01.09.2009 tritt das FamFG in Kraft. Dadurch ändern sich auch die Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung.

Derzeit darf der Gläubiger nach § 720 Abs. 1 ZPO aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung einleiten und die Gegenstände pfänden, jedoch nicht verwerten.

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FGG-Reform passiert Bundesrat

Der Weg für ein neues Verfahren in Familiensachen ist frei. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat den Bundesrat passiert.

Die Reform wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.

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Aktuelle Umfrage

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