![]() |
Klären Sie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Mandanten bereits im ersten Mandantengespräch.Punkt für Punkt die wichtigen Angaben zur Verfahrenskostenhilfe Antrag abhaken, nichts mehr übersehen & stets im Gesprächsfluss bleiben! Laden Sie jetzt unsere Checkliste herunter! |
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 24. August 2009
Wie ist das FamFG überhaupt aufgebaut? Wo finde ich was im neuen FamFG?
Insgesamt ist das FamFG in neun Bücher eingeteilt. Im ersten Buch finden Sie allgemeine Vorschriften zum FamFG. Die Bücher 2 bis 6 befassen sich mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die bisher im FGG geregelt wurde. Im 7. Buch geht es um Verfahren in Freiheitsentziehungssachen, das 8. Buch des FamFG regelt das Aufgebotsverfahren. Buch 9 enthält die Schlussvorschriften des FamFG.
Themen: FamFG, Familienrecht, Familienverfahrensgesetz, FGG-Reform
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 13. Juli 2009
In den kommenden Wochen werden wir Sie Schritt für Schritt auf das Thema FamFG-Reform vorbereiten. Somit sind Sie bis zum Inkrafttreten am 1. September 2009 bestens gewappnet.
FamFG: Wie sieht die konkrete Umsetzung aus?
Zum einen ordnet das FamFG die familiengerichtlichen Verfahren neu, zum anderen geht es im neuen FamFG um die Reformierung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).
Was bedeutet das konkret für Sie als Anwalt?
» weiter lesen
Themen: FamFG, Familienverfahrensgesetz, FGG-Reform, ZPO
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 23. Juni 2009
Am 01.09.2009 tritt das FamFG in Kraft. Dadurch ändern sich auch die Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung.
Derzeit darf der Gläubiger nach § 720 Abs. 1 ZPO aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung einleiten und die Gegenstände pfänden, jedoch nicht verwerten.
Themen: FamFG, Familienrecht, Familienverfahrensgesetz, FGG, FGG-Reform
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 18. Mai 2009
Der Weg für ein neues Verfahren in Familiensachen ist frei. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat den Bundesrat passiert.
Die Reform wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.
Themen: FamFG, Familienrecht, FGG-Reform, Großes Familiengericht