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von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 19. Januar 2012
Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) auch dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, wie das OLG Celle feststellte (Beschl. v. 06.10.2011 – 10 WF 300/11, DRsp-Nr. 2011/18194).
Themen: Ausbildungsunterhalt, FSJ, Kindschaftssachen, Unterhalt