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Praxisinformationen für Rechtsanwälte

Der Gratis-VA-Reform-Report Grundzüge der Versorgungsausgleichsreform - von Horst-Heiner Rotax, Richter am AG a.D.

Alle Hintergründe zu den grundlegenden Änderungen und der Beibehaltung wesentlicher Grundsätze

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Alle Artikel zum Stichwort Kindschaftssachen:

Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)

Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) auch dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, wie das OLG Celle feststellte (Beschl. v. 06.10.2011 – 10 WF 300/11, DRsp-Nr. 2011/18194).

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Umgangsrecht mit dem Kind der Lebenspartnerin

Einer Lebenspartnerin, die nicht die Mutter des in der Lebenspartnerschaft geborenen Kindes ist, steht ein Umgangsrecht mit dem Kind nicht unter den Voraussetzungen von § 1684 BGB, sondern nach § 1685 BGB zu.

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Reformen im Familienrecht: Die neuen Kostenregelungen des FamFG

Heute starten wir eine neue Themenserie zu den Änderungen im Familienrecht. Denn auch in diesem Jahr konnten wir wieder hervorragende Redner/-innen für die Fachkonferenz Familienrecht gewinnen. Vom 20.- 21. November 2009 haben die Familienrechtsexperten Gretel Diehl, Dr. Wolfram Viefhues, Roland Garbe, Frank Götsche und Dr. Christian Grabow in praxisorientierten Ausführungen die jüngsten familienrechtlichen Reformen diskutiert.

Sie konnten nicht dabei sein? Dann haben Sie mit den kommenden Ausgaben die einmalige Gelegenheit, Auszüge der wichtigsten Vorträge exklusiv nachzulesen. Den Auftakt zur neuen Serie “Fachkonferenz Familienrecht 2009 – Reformen im Familienrecht” macht Rechtsanwalt Dr. Christian Grabow mit seinem Beitrag zu den neuen Kostenregelungen des FamFG.

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Vorgehensweise bei Kindschaftssachen: Was hat sich konkret geändert?

Eine interessante Änderung des FamFG ist die Vorgehensweise bei Kindschaftssachen. Mit dem neuen FamFG gilt das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgesetz. Das FamFG ermöglicht somit bei Kindschaftssachen ein schnelleres Handeln im Interesse Ihrer Mandanten. Als Anwalt können Sie jetzt Druck machen – das FamFG gibt Ihnen das Recht dazu.

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Aktuelle Umfrage

Unabhängig vom Telefonat mit dem Mandanten - kommunizieren Sie mit Mandanten eher

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