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Praxisinformationen für Rechtsanwälte

Der Gratis-VA-Reform-Report Grundzüge der Versorgungsausgleichsreform - von Horst-Heiner Rotax, Richter am AG a.D.

Alle Hintergründe zu den grundlegenden Änderungen und der Beibehaltung wesentlicher Grundsätze

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Alle Artikel zum Stichwort Unterhaltsberechnung:

Umrechnung von Alttiteln gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO

Der Beschluss des OLG Frankfurt beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Verfahren besteht, wenn bereits eine notarielle Urkunde in Höhe der geforderten Beträge vorliegt. Im zugrunde liegenden Fall war die notarielle Urkunde vom 09.03.2009 zwar ihrem äußeren Anschein nach vollstreckungsfähig, vom Inhalt her entsprach sie aber nicht der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Errichtung. In der Urkunde war der Kindesunterhalt in einem Prozentwert des Regelbetrags gemäß der Regelunterhaltsverordnung tituliert. Zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde war jedoch die Regelbetragsverordnung bereits seit über 14 Monaten außer Kraft getreten und die Regelunterhaltsverordnung seit 1998 nicht mehr gültig.

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Nach BVerfG-Entscheidung: Die Dreiteilungsmethode in der Praxis

Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.01.2011 zur Dreiteilungsmethode des BGH für die unterschiedlichen Konstellationen in der Praxis:

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Unterhaltsberechnung nach Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.01.2011 (1 BvR 918/10) zur Rechtsprechung des BGH von den “wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen” (Dreiteilungsmethode des BGH)

Darum geht es
Auslöser der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war ein Unterhaltsabänderungsverfahren, das der Ehemann, der wieder verheiratet war, gegen seine geschiedene Ehefrau betrieben hatte. Die erste Ehe dauerte von 1978 bis 2002 und der geschiedenen Ehefrau wurde im Zuge der Ehescheidung ein nachehelicher Aufstockungsunterhalt in Höhe von 618 € zugesprochen. Der Ehemann heiratete im Juni 2008 erneut. Seine jetzige Ehefrau bezieht eine Rente von 530 €. Unter Anwendung der Dreiteilungsmethode errechnete das Amtsgericht noch einen Ehegattenunterhalt für die geschiedene Ehefrau in Höhe von 488 € und änderte den Ursprungstitel entsprechend ab. Das Saarländische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts mit der Begründung, es folge ebenfalls der Dreiteilungsmethode des BGH.

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Neue Düsseldorfer Tabelle für 2011

Zum 01.01.2011 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft treten.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

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