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Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010Alle Änderungen unter Berücksichtigung der erhöhten Kinderfreibeträge und des angehobenen Kindergeldes gem. dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 01.01.2010. |
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 22. Dezember 2009
Im vorangegangen Beitrag von Dr. Christian Grabow haben Sie erfahren, welcher Systematik die Kostenvorschriften des FamFG folgen. Schwierig ist die neue Rechtslage vor allem deshalb, weil Sie neben den nun geltenden Vorschriften des FamFG auch noch zahlreiche Kostenvorschriften der ZPO beachten und in Altverfahren das bisher geltende Recht anwenden müssen.
Damit nicht genug. Zeitgleich mit dem FamFG ist auch das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) in Kraft getreten. Das FamGKG enthält die nunmehr einheitlich für alle Familiensachen anwendbaren Verfahrenswerte.
Themen: Familiensachen, Unterhalt, Unterhaltsberechnung, Unterhaltspflicht, Verfahrenswert, ZPO
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 21. Juni 2009
Im Zusammenhang mit der Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 29.01.2009 — 13 WF 29/08, DRsp Nr. 2009/3930) über die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung einer Nebenerwerbsobliegenheit und der Tatsache, dass der Unterhaltsschuldner im eigenen Haus wohnt, entschieden.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und in welchem Umfang dem Unterhaltspflichtigen eine Nebentätigkeit zugemutet werden kann, wenn er durch seine bereits ausgeübte Tätigkeit ein zu geringes Netto-Einkommen erzielt.
Themen: Erwerbsobliegenheit, Familienrecht, Nebentätigkeit, Unterhalt, Unterhaltsberechnung
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 19. Mai 2009
Auch nach der Unterhaltsrechtsreform sind Teilansprüche des nachehelichen Unterhalts auszuweisen. Die Höhe der Teilansprüche muss konkret berechnet werden.
Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 26.11.2008 – XII ZR 131/07, DRsp-Nr. 2009/1894.
Themen: Aufstockungsunterhalt, Befristung, Krankheitsunterhalt, Unterhalt, Unterhaltsberechnung, Unterhaltsrechtsreform
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 18. Mai 2009
Soweit ein nachehelicher Karrieresprung nur einen neu hinzugetretenen Unterhaltsbedarf auffängt und nicht zu einer Erhöhung des Unterhalts nach den während der Ehe absehbaren Verhältnissen führt, ist das daraus resultierende Einkommen in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen.
Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2008 – XII ZR 9/07, DRsp Nr. 2009/3400.
Themen: eheliche Lebensverhältnisse, Einkommenssteigerungen, Unterhalt, Unterhaltsberechnung