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Alle Artikel zum Stichwort Unterhaltsberechnung:

Neue Düsseldorfer Tabelle für 2011

Zum 01.01.2011 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft treten.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

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Folge: Nur bei tatsächlicher Betreuung des Kindes besteht ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB

Das bedeutet für den im Familienrecht beratenden Anwalt:

  • Regelt nach Veröffentlichung des Urteils vom 12.04.2006 ein Urteil den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB, so ergibt sich weder aus der späteren Rechtsprechung noch aus dem Inkrafttreten neuen Unterhaltsrechts eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse.
  • Auch § 36 Nr. 1 EGZPO bietet hier keine eigenständige Abänderungsmöglichkeit.
  • Das gilt auch dann, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die von der Unterhaltsberechtigten betreut wurden.

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Elternunterhalt: Ermittlung anhand eines Rechenbeispiels des BGH

Iudex non calculat? Beim Thema Elternunterhalt belehrt uns der BGH eines besseren und sorgt mit seinem aktuellen Urteil vom 28.07. 2010 – XII ZR 140/07) für mehr Durchblick bei der komplexen Unterhaltsberechnung.

Familie verpflichtet – heute mehr denn je
Nicht ohne Grund hat das Thema Elternunterhalt in den letzten Jahren an rechtlicher Brisanz gewonnen. Angesichts der zunehmend höheren Lebenserwartung älterer Menschen wird die familiäre Solidargemeinschaft nicht selten auf die Probe gestellt – emotional und finanziell.
Mit der Lebenserwartung steigt auch die Pflegebedürftigkeit der älteren Menschen, die die berufstätige Generation der 40- bis 60-Jährigen häufig nicht allein bewältigen kann. Einzige Möglichkeit für viele Senioren ist der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Doch auch hier steigen die Kosten. 2500 Euro und mehr pro Monat können Unterbringung und Pflege schnell kosten.

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Die Frage nach der Rangfolge bei der Unterhaltsberechnung

Wussten Sie schon?

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts sind die grundsätzlich ehe- und bedarfsprägenden Unterhaltszahlungen an die nicht privilegierten volljährigen Kinder nicht vorweg abzuziehen, wenn dadurch der angemessene Selbstbehalt des unterhaltsberechtigten Ehegatten diesen gegenüber (derzeit 1.100 €) unterschritten würde.

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