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Synopse FamFG |
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 21. September 2009
Eine interessante Änderung des FamFG ist die Vorgehensweise bei Kindschaftssachen. Mit dem neuen FamFG gilt das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgesetz. Das FamFG ermöglicht somit bei Kindschaftssachen ein schnelleres Handeln im Interesse Ihrer Mandanten. Als Anwalt können Sie jetzt Druck machen – das FamFG gibt Ihnen das Recht dazu.
Themen: FamFG, Familiensachen, Kindschaftssachen, Umgangsrecht, Vorrang