Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich: Auf die richtige Strategie kommt es an

Als Familienrechtsanwalt wissen Sie: Der Zugewinnausgleich ist von Strategie und Taktik geprägt wie kaum ein anderes Gebiet des Familienrechts. Allerdings ist darüber auch die Gegenseite im Bilde. Wie gehen Sie also am geschicktesten vor, um die Interessen Ihres Mandanten zu schützen?

Holen Sie sich hier neue Anregungen für Ihre Zugewinnausgleich-Strategie.

Zugewinnausgleich: Endvermögen richtig bewerten bei gemeinsamen Immobiliendarlehen

Diese Konstellation beim Zugewinnausgleich kennen Sie sicher auch aus Ihrer Anwaltspraxis: Ein Ehegatte zahlt keine Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung des Familienheims nach der Trennung, weil er das gemeinsam aufgenommene Darlehen für den Erwerb der Immobilie alleine abbezahlt. Problematisch ist dabei oft die Frage, wie dies bei der Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

Dazu gibt es nun einige interessante Aussagen des BGH. Lesen Sie hier weiter!

Zugewinnausgleich: Besser im Verbund oder als isoliertes Verfahren?

Wir haben uns im letzten Artikel zum Zugewinnausgleich damit beschäftigt, wie Sie als Anwalt taktisch geschickt an ein Verfahren zum Zugewinnausgleich herangehen. Heute geben wir Ihnen Tipps, wann Sie beim Zugewinnausgleich besser mit dem Verbundverfahren fahren, und wann Sie lieber das isolierte Verfahren wählen sollten.

Handfeste Kriterien für Ihre Strategie.

Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten

Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden. Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

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