Die Güterrechtsreform hält an dem bewährten Grundsatz fest, wonach die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen sind. Die Berechnung bleibt auch künftig stark schematisiert.
Vermögensmanipulationen, durch die ein Ehepartner zu Lasten des Anderen Vermögenswerte beiseite schafft, sollen künftig aber besser verhindert werden. Außerdem soll stärker berücksichtigt werden, wenn in der Ehe Schulden aus der vorehelichen Zeit getilgt werden.
von FamR-Redaktion - Kategorie: Güterrechtsreform - 20. August 2008
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen (Güterrechtsreform) beschlossen.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Themen: Familienrecht, Güterrechtsreform, negatives Anfangsvermögen, Vermögensmanipulation