familienrecht.de

Praxisinformationen für Rechtsanwälte

Unterhalt - Unterhaltsrechtsreform und Unterhaltsberechnung

Nach der Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform besteht insbesondere beim nachehelichen Unterhalt anhaltend hoher Klärungsbedarf. Wichtige neue Entscheidungen zu diesem Thema präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite.

Von hoher praktischer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Berechnung des Unterhaltsanspruchs, bei der Sie unser renommiertes Berechnungsprogramm optimal unterstützt:

1×1 des Familienrechts

Das Berechnungswerkzeug für familienrechtliche Berechnungen – schnell und zuverlässig!

Ob Unterhaltsberechnung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich: Berechnungen beim Scheidungsmandat sind komplex und umfangreich.
Wer alles “zu Fuß” ausrechnet, braucht viel Zeit und macht schnell Fehler.
Das 1×1 des Familienrechts bietet Ihnen als Rechtsanwalt hier eine übersichtliche und einfache Unterstützung bei der Bearbeitung Ihrer Mandate.

jetzt-30-tage-testen

1x1 des Familienrechts

Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)

Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) auch dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, wie das OLG Celle feststellte (Beschl. v. 06.10.2011 – 10 WF 300/11, DRsp-Nr. 2011/18194).

» weiter lesen

Themen: , , ,

Umrechnung von Alttiteln gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO

Der Beschluss des OLG Frankfurt beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Verfahren besteht, wenn bereits eine notarielle Urkunde in Höhe der geforderten Beträge vorliegt. Im zugrunde liegenden Fall war die notarielle Urkunde vom 09.03.2009 zwar ihrem äußeren Anschein nach vollstreckungsfähig, vom Inhalt her entsprach sie aber nicht der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Errichtung. In der Urkunde war der Kindesunterhalt in einem Prozentwert des Regelbetrags gemäß der Regelunterhaltsverordnung tituliert. Zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde war jedoch die Regelbetragsverordnung bereits seit über 14 Monaten außer Kraft getreten und die Regelunterhaltsverordnung seit 1998 nicht mehr gültig.

» weiter lesen

Themen: , ,

Nach BVerfG-Entscheidung: Die Dreiteilungsmethode in der Praxis

Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.01.2011 zur Dreiteilungsmethode des BGH für die unterschiedlichen Konstellationen in der Praxis:

» weiter lesen

Themen: , ,

Unterhaltsberechnung nach Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.01.2011 (1 BvR 918/10) zur Rechtsprechung des BGH von den “wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen” (Dreiteilungsmethode des BGH)

Darum geht es
Auslöser der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war ein Unterhaltsabänderungsverfahren, das der Ehemann, der wieder verheiratet war, gegen seine geschiedene Ehefrau betrieben hatte. Die erste Ehe dauerte von 1978 bis 2002 und der geschiedenen Ehefrau wurde im Zuge der Ehescheidung ein nachehelicher Aufstockungsunterhalt in Höhe von 618 € zugesprochen. Der Ehemann heiratete im Juni 2008 erneut. Seine jetzige Ehefrau bezieht eine Rente von 530 €. Unter Anwendung der Dreiteilungsmethode errechnete das Amtsgericht noch einen Ehegattenunterhalt für die geschiedene Ehefrau in Höhe von 488 € und änderte den Ursprungstitel entsprechend ab. Das Saarländische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts mit der Begründung, es folge ebenfalls der Dreiteilungsmethode des BGH.

» weiter lesen

Themen: , ,

Aktuelle Umfrage

Unabhängig vom Telefonat mit dem Mandanten - kommunizieren Sie mit Mandanten eher

Ergebnis anzeigen

Loading ... Loading ...

Kategorien

Archive

Fügen Sie uns auf Google+ hinzu