Nach der Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform besteht insbesondere beim nachehelichen Unterhalt anhaltend hoher Klärungsbedarf. Wichtige neue Entscheidungen zu diesem Thema präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite.
Von hoher praktischer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Berechnung des Unterhaltsanspruchs, bei der Sie unser renommiertes Berechnungsprogramm optimal unterstützt:
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 19. Januar 2012
Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) auch dann einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben, wenn dieses keine zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, wie das OLG Celle feststellte (Beschl. v. 06.10.2011 – 10 WF 300/11, DRsp-Nr. 2011/18194).
Themen: Ausbildungsunterhalt, FSJ, Kindschaftssachen, Unterhalt
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 15. März 2011
Der Beschluss des OLG Frankfurt beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Verfahren besteht, wenn bereits eine notarielle Urkunde in Höhe der geforderten Beträge vorliegt. Im zugrunde liegenden Fall war die notarielle Urkunde vom 09.03.2009 zwar ihrem äußeren Anschein nach vollstreckungsfähig, vom Inhalt her entsprach sie aber nicht der Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Errichtung. In der Urkunde war der Kindesunterhalt in einem Prozentwert des Regelbetrags gemäß der Regelunterhaltsverordnung tituliert. Zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde war jedoch die Regelbetragsverordnung bereits seit über 14 Monaten außer Kraft getreten und die Regelunterhaltsverordnung seit 1998 nicht mehr gültig.
Themen: EGZPO, Unterhalt, Unterhaltsberechnung
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 1. März 2011
Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.01.2011 zur Dreiteilungsmethode des BGH für die unterschiedlichen Konstellationen in der Praxis:
Themen: Dreiteilungsmethode, Unterhalt, Unterhaltsberechnung
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 23. Februar 2011
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.01.2011 (1 BvR 918/10) zur Rechtsprechung des BGH von den “wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen” (Dreiteilungsmethode des BGH)
Darum geht es
Auslöser der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war ein Unterhaltsabänderungsverfahren, das der Ehemann, der wieder verheiratet war, gegen seine geschiedene Ehefrau betrieben hatte. Die erste Ehe dauerte von 1978 bis 2002 und der geschiedenen Ehefrau wurde im Zuge der Ehescheidung ein nachehelicher Aufstockungsunterhalt in Höhe von 618 € zugesprochen. Der Ehemann heiratete im Juni 2008 erneut. Seine jetzige Ehefrau bezieht eine Rente von 530 €. Unter Anwendung der Dreiteilungsmethode errechnete das Amtsgericht noch einen Ehegattenunterhalt für die geschiedene Ehefrau in Höhe von 488 € und änderte den Ursprungstitel entsprechend ab. Das Saarländische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts mit der Begründung, es folge ebenfalls der Dreiteilungsmethode des BGH.
Themen: Dreiteilungsmethode, Unterhalt, Unterhaltsberechnung