Unterhalt - Unterhaltsrechtsreform und Unterhaltsberechnung

Nach der Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform besteht insbesondere beim nachehelichen Unterhalt anhaltend hoher Klärungsbedarf. Wichtige neue Entscheidungen zu diesem Thema präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite.

Von hoher praktischer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Berechnung des Unterhaltsanspruchs, bei der Sie unser renommiertes Berechnungsprogramm optimal unterstützt:

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Ob Unterhaltsberechnung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich: Berechnungen beim Scheidungsmandat sind komplex und umfangreich.
Wer alles “zu Fuß” ausrechnet, braucht viel Zeit und macht schnell Fehler.
Das 1×1 des Familienrechts bietet Ihnen als Rechtsanwalt hier eine übersichtliche und einfache Unterstützung bei der Bearbeitung Ihrer Mandate.

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Hartz IV-Gesetz verfassungswidrig

Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist nicht ausreichend transparent und deshalb verfassungswidrig, entschied das BVerfG mit Urteil vom 09.02.2010. Die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, erfüllen nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.

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Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2010 im Überblick

Zum 01.01.2010 sind die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Unterhaltspflichtige Eltern müssen daher rückwirkend ab Januar mehr Kindesunterhalt zahlen. Neu ist die Annahme der 3-köpfigen Familie als Grundlage der Bedarfsbemessung.

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Reformen im Familienrecht: Neue Verfahrenswerte nach dem FamGKG

Im vorangegangen Beitrag von Dr. Christian Grabow haben Sie erfahren, welcher Systematik die Kostenvorschriften des FamFG folgen. Schwierig ist die neue Rechtslage vor allem deshalb, weil Sie neben den nun geltenden Vorschriften des FamFG auch noch zahlreiche Kostenvorschriften der ZPO beachten und in Altverfahren das bisher geltende Recht anwenden müssen.

Damit nicht genug. Zeitgleich mit dem FamFG ist auch das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) in Kraft getreten. Das FamGKG enthält die nunmehr einheitlich für alle Familiensachen anwendbaren Verfahrenswerte.

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Umfang der Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltspflichtigen

Im Zusammenhang mit der Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 29.01.2009 — 13 WF 29/08, DRsp Nr. 2009/3930) über die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung einer Nebenerwerbsobliegenheit und der Tatsache, dass der Unterhaltsschuldner im eigenen Haus wohnt, entschieden.

Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und in welchem Umfang dem Unterhaltspflichtigen eine Nebentätigkeit zugemutet werden kann, wenn er durch seine bereits ausgeübte Tätigkeit ein zu geringes Netto-Einkommen erzielt.

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