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Praxisinformationen für Rechtsanwälte

Unterhalt - Unterhaltsrechtsreform und Unterhaltsberechnung

Nach der Anfang 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform besteht insbesondere beim nachehelichen Unterhalt anhaltend hoher Klärungsbedarf. Wichtige neue Entscheidungen zu diesem Thema präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite.

Von hoher praktischer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Berechnung des Unterhaltsanspruchs, bei der Sie unser renommiertes Berechnungsprogramm optimal unterstützt:

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Das Berechnungswerkzeug für familienrechtliche Berechnungen – schnell und zuverlässig!

Ob Unterhaltsberechnung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich: Berechnungen beim Scheidungsmandat sind komplex und umfangreich.
Wer alles “zu Fuß” ausrechnet, braucht viel Zeit und macht schnell Fehler.
Das 1×1 des Familienrechts bietet Ihnen als Rechtsanwalt hier eine übersichtliche und einfache Unterstützung bei der Bearbeitung Ihrer Mandate.

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Neue Düsseldorfer Tabelle für 2011

Zum 01.01.2011 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft treten.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

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Folge: Nur bei tatsächlicher Betreuung des Kindes besteht ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB

Das bedeutet für den im Familienrecht beratenden Anwalt:

  • Regelt nach Veröffentlichung des Urteils vom 12.04.2006 ein Urteil den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB, so ergibt sich weder aus der späteren Rechtsprechung noch aus dem Inkrafttreten neuen Unterhaltsrechts eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse.
  • Auch § 36 Nr. 1 EGZPO bietet hier keine eigenständige Abänderungsmöglichkeit.
  • Das gilt auch dann, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die von der Unterhaltsberechtigten betreut wurden.

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Elternunterhalt: Selbst Rabeneltern haben Anspruch

Dass nicht nur Eltern ihren Kindern Unterhalt schulden, sondern umgekehrt auch die Kinder ihren bedürftigen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, wird mit der Zunahme gerichtlicher Entscheidungen zum sog. Elternunterhalt immer mehr Menschen bewusst.

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Elternunterhalt: Ermittlung anhand eines Rechenbeispiels des BGH

Iudex non calculat? Beim Thema Elternunterhalt belehrt uns der BGH eines besseren und sorgt mit seinem aktuellen Urteil vom 28.07. 2010 – XII ZR 140/07) für mehr Durchblick bei der komplexen Unterhaltsberechnung.

Familie verpflichtet – heute mehr denn je
Nicht ohne Grund hat das Thema Elternunterhalt in den letzten Jahren an rechtlicher Brisanz gewonnen. Angesichts der zunehmend höheren Lebenserwartung älterer Menschen wird die familiäre Solidargemeinschaft nicht selten auf die Probe gestellt – emotional und finanziell.
Mit der Lebenserwartung steigt auch die Pflegebedürftigkeit der älteren Menschen, die die berufstätige Generation der 40- bis 60-Jährigen häufig nicht allein bewältigen kann. Einzige Möglichkeit für viele Senioren ist der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Doch auch hier steigen die Kosten. 2500 Euro und mehr pro Monat können Unterbringung und Pflege schnell kosten.

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