Bundestag beschließt Anhebung des Kinderfreibetrags

+++ Bundestag beschließt Anhebung des Kinderfreibetrags – Anhebung des Mindestunterhalts trotzdem noch in weiter Ferne? +++

Die Kinderfreibetragsdebatte ist noch nicht beendet!

Der Bundestag hat das Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (Bundestagsdrucksachen 18/4649, 18/5011 und 18/5244)“ beschlossen! Mit ins Gesetz gerutscht ist dabei in letzter Minute sogar noch die Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende.

Dieser Schritt war überfällig, schließlich liegen sowohl die Freibeträge als auch der daran gekoppelte Mindestunterhalt bereits seit 2014 unter den Beträgen, die der Existenzminimumbericht vorgibt.

So weit, so gut? Leider nicht. Denn noch muss der Bundesrat am 10.7. zustimmen. Und dies ist alles andere als eine Formsache. Sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, dann wird es vor der Sommerpause nichts mehr mit der Anhebung der Sätze der Düsseldorfer Tabelle für den Mindestunterhalt.

Lesen Sie im folgenden Artikel, was den Bundesrat am vorliegenden Gesetz stört und warum die Länder deshalb eine Erhöhung der Freibeträge und damit auch des Mindestunterhalts möglicherweise hinauszögern!

 

Der Bundesrat muss am 10.7. den neuen Kinderfreibeträgen zustimmen

Wie aus Regierungskreisen zu hören war, sind die Länder gar nicht einverstanden damit, dass sie die Mindereinnahmen aus den höheren Freibeträgen ohne ausreichenden Ausgleich zu tragen haben. Ob die Länder daher vielleicht sogar den Vermittlungsausschuss anrufen, bleibt abzuwarten.

Die Folge wäre jedenfalls, dass das Gesetz erst mal wieder auf Eis liegt. Und aufgrund der Koppelung von Kinderfreibetrag und Mindestunterhalt würden die jetzigen Unterhaltssätze vorläufig bestehen bleiben.

Rückwirkung zum 1.1.2014 vom Tisch – droht jetzt eine Klagewelle?

Weiteres Ungemach droht – ganz unabhängig vom Ausgang der Bundesrats-Debatte – auch noch von anderer Seite. Denn die Abgeordneten der Großen Koalition entschieden sich in einer namentlichen Abstimmung gegen eine Rückwirkung des Gesetzes zum 1.1.2014 (die neuen Freibeträge und das Kindergeld sollen vielmehr rückwirkend zum 1.1.2015 angehoben werden).

Und dies ist, wenn man ehrlich ist, ein handfester Skandal, da der Gesetzgeber hier ganz bewusst verfassungswidrig gehandelt hat. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass es schon bald die ersten Musterprozesse gegen das Gesetz geben wird. Verwaltung und Justiz dürfen sich also auf eine Menge Mehrarbeit einstellen!

Wann gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle? Erst 2016 oder noch dieses Jahr?

Klar ist zunächst einmal: Die Unterhaltssätze können – anders als steuerliche Beträge – nicht rückwirkend erhöht werden. Und wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird, verzögert sich der Gesetzgebungsprozess durch die Sommerpause um viele Wochen. Die Zeit, in der Unterhaltsberechtigte weniger erhalten als verfassungsgemäß vorgesehen, wird damit immer länger. Möglich ist, dass es tatsächlich erst 2016 eine neue Düsseldorfer Tabelle geben wird.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es in dieser spannenden Sache zum Mindestunterhalt weiter geht!

Lesen Sie hier den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags in der Beschlussfassung vom 18.6.2015 (BT-Drucks. 18/5244).

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