Düsseldorfer Tabelle 2015

Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle (gültig ab 1.1.2015) veröffentlicht. Allerdings wurden nur die Selbstbehalte erhöht und nicht die Regelsätze für den Kindesunterhalt.

Neue Selbstbehalte bei der Düsseldorfer Tabelle 2015

Die Bezeichnung Düsseldorfer Tabelle 2015 ist insoweit irreführend, da sich nur die Selbstbehaltssätze bzw. die Bedarfskontrollbeträge erhöhen. Der Mindestunterhalt bleibt vorerst unverändert. Faktisch bedeutet das: Weniger Geld für unterhaltsberechtigte Kinder.

Anm. der Redaktion: Mittlerweile steht eine neue Düsselorfer Tabelle bereit! Laden Sie sich hier die Düsselorfer Tabelle 2017 mit Stand 1.1.2017 herunter:
 

Ob der Mindestunterhalt 2015 noch nachträglich erhöht wird, ist derzeit völlig unklar. Aus dem BMF gibt es dazu noch keine eindeutigen Informationen. Wir halten Sie auf Familienrecht.de auf dem Laufenden!

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