Trojanisches Pferd bringt neue Regelung beim Ehegattenunterhalt

Nun ist es durch: Mit einer Gesetzesergänzung hat Schwarz-Gelb tatsächlich das Unterhaltsrecht korrigiert – ohne vorher darüber mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Regierung schiebt die neue Regel einfach mit einem anderen Gesetzesvorhaben durch.

Dauer der Ehe wird beim Ehegattenunterhalt wieder stärker berücksichtigt

Eigentlich hat der Bundestag am 13.12.2012 das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 verabschiedet. Durch das Übereinkommen können Kinder Ihre Unterhaltsansprüche auch im Ausland leichter durchsetzen.

So weit, so gut. Das Gesetz enthielt aber auch eine neue Regel zum Ehegattenunterhalt, die erst kurz vor der Abstimmung still und leise von der Regierungskoalition eingebracht wurde.

Die Regierungsfraktion hat auf diese Weise den § 1578b BGB um einen Halbsatz erweitert, der für den Ehegattenunterhalt weitreichende Folgen hat.

Denn nun soll die Ehedauer bei der Bemessung des Unterhalts von den Familiengerichten gleichwertig zu anderen ehebedingten Nachteilen berücksichtigt werden.

 

Ehegattenunterhalt: Reform von 2008 korrigiert

Damit hat die Regierung im Schnellverfahren die Reform des Unterhaltsrechts von 2008 in einem wesentlichen Punkt entschärft. Damals wollte der Gesetzgeber vom traditionellen Ehemuster wegkommen – und stärkte den Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung.

Jetzt spielt die Ehedauer wieder eine gewichtige Rolle beim Ehegattenunterhalt: Die nacheheliche Solidarität schlägt bei langjährigen Ehen die nacheheliche Eigenverantwortung. Die traditionelle „Hausfrauenehe“ wird gestärkt, die Möglichkeiten zur Unterhaltsbeschränkung selber eingeschränkt.

Lesen Sie im Artikel unseres Autors Dr. Wolfram Viefhues vom 11.12.2012, welche Folgen der geänderte § 1578b BGB für Sie in der anwaltlichen Praxis im Detail haben wird.

Schwarz-Gelb macht Gesellschaftspolitik ohne Diskussion in der Öffentlichkeit

Mit dem neu gefassten § 1578b BGB beeinflusst die Koalition gesellschaftliche Rahmenbedingungen, über die seit langem heftig gestritten werden.

Prominentes Beispiel ist der Konflikt um das Betreuungsgeld, wo gerade auch die traditionelle Hausfrauenehe im Brennpunkt stand.

Umso schlimmer ist deshalb, dass die neue unterhaltsrechtliche Regelung vollkommen an der Öffentlichkeit vorbei geplant wurde.

Umso spannender wird es aber auch zu sehen sein, wie die Reaktionen in den nächsten Wochen ausfallen werden. Denn trotz trojanischem Pferd – verheimlichen konnte die Regierung ihren Coup beim Ehegattenunterhalt nicht.

Neue Regel beim Ehegattenunterhalt: Wie geht es weiter?

Die neue Regel soll am 1. März 2013 in Kraft treten. Vorher muss aber noch der Bundesrat zustimmen. Die nächste Möglichkeit dazu wäre der 01. Februar 2013.

Den Wortlaut des Änderungsgesetzes zum Unterhaltsrecht finden Sie hier (Artikel 3 auf Seite 3).

3 Kommentare zu “Trojanisches Pferd bringt neue Regelung beim Ehegattenunterhalt

  1. Meine Reaktion können Sie heute schon haben:

    es ist eine Schande, dass die Zunft der Familienjuristen nicht mit der Wimper gezuckt hat, als die Väterverbände vereint mit zynischen Emanzen die Müttergeneration, deren wohlhabende Männer fast immer auf Hausfrauenehe bestanden haben, dem sozialen Absturz anheim gegeben haben.

    740 Euro, das reicht, 1000 Euro waren schon zu viel. Frauen ab 65 können sehen, wie sie nun klarkommen. Sie können nicht mehr vorsorgen, sich nicht mehr wehren, geschieden zu werden, sie werden einfach aussortiert, tschüss, wie im Orient.

    Die Regelung wirkt sich auch nicht auf die Zukunft aus, wie Sie suggerieren (Klinkhammer wird es gerne lesen). Mütter mit Grips müssen ab dem 3. Lebensjahr des Kinder durchgängig arbeiten und liegen dann ihrem Männe ohnehin nicht auf der Tasche, wenn er es sich anders überlegen sollte, jene Teile der Bevölkerung, die uns hier kulturell und schariarechtlich zunehmend bereichern, lassen sich weit weniger häufig scheiden, denn für nicht wenige frauen ist das lebensgefährlich, und im Mittelpunkt des fremd bestimmten Frauenlebens steht 1. das Gebähren und 2. ist (für Vati) für echte Abwechselung ja gesorgt.

    Im Orient muss ein Mann reich sein, wenn er 4 Frauen haben will, hier gibt es ja das Sozialamt und drei von 4 sind ggf. alleinerziehender Haushaltungsvorstand, demnächst noch mit Herdprämie. Toll! Und was sagt unser heiliges, allseits gerechtes Familienrecht dazu???

    Habe vor 40 Jahren (als Mutter von drei Kindern) u.a. Jura studiert. Wenn ich geahnt hätte, welchen sittlichen Tiefstand die Zunft einmal erlangen wird, hätte sich es sein gelassen, so bin ich aber wenigstens in der Lage, zu verstehen, was hier vor sich geht. Das ist ja auch viel wert, nicht wahr?

    Deshalb kann ich mich Ihrer tendentiösen Wertung „Coup“ nicht anschliessen. Man hat ein Minimum an Erkenntnis gehabt, dass man so mit Frauen nicht umgehen kann, die sich auf ihre Männer verlassen haben, keinen vorsorgenden Ehevertrag geschlossen (der ja auch „angepasst“ werden würde) und auch sonst naiv waren, sich auf irgend eine Form von Anstand, Treue und Redlichkeit zu verlassen. Das gilt aus heutiger Sicht als klottendämlich. Frohe Weihnachten!

  2. zum Kommentar 1:
    Sie bemühen die Tugenden Anstand, Treue und Redlichkeit und greifen den Fall der „35 jahre lang sich aufopfernden Ehefrau auf, die am Ende schuldlos entsorgt wird“ auf. Vor 40 Jahren verfiel keine Frau der Armut, wenn sie denn schuldlos geschieden wurde. Das hat sich mit Einführung des Zerrüttungsprinzipes
    geändert: Die Scheidungsraten stiegen und wurden zu 2/3 von den Frauen eingereicht, abgefedert in einer Hängematte namens „nacheheliche Solidarität“. 2008 hat der zaghafte Versuch der Regierung versucht, das Ungleichgewicht etwas zu korrigieren um gleich danach kräftig zurückzurudern. Eigenverantwortung ? Nein so war das wohl nicht gemeint… also weiter zurück.
    In Zukunft werden die von Ihnen genannten Tugenden ohnehin nicht mehr in den Zusammenhang mit Ehen gebracht werden können: Es wird keine Ehen mehr geben!
    Frohe Weihnachten!

  3. Pingback: Neu im Familienrecht 2013 | familienrecht.de

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