Neue Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015

Das OLG Düsseldorf hat die neuen Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015 veröffentlicht! Sehen Sie in einer übersichtlichen Tabelle die alten und neuen Selbstbehaltssätze auf einen Blick – und erfahren Sie, wie sich der Selbstbehalt errechnet.

Notwendiger Selbstbehalt jetzt bei 1.080 Euro bzw. 880 Euro

Zunächst die blanken Zahlen: Die Oberlandesgerichte haben gemeinsam mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags beschlossen, die Selbstbehaltssätze anzuheben. Die neuen und alten Selbstbehalte sehen Sie in der folgenden Tabelle. Stichtag für die Anhebung ist der 1. Januar 2015.

Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015

Was gibt es sonst zu den neuen Selbstbehalten zu wissen?

Die Selbstbehalte müssen zum 1. Januar 2015 schon alleine deshalb angepasst werden, weil auch der sozialrechtliche Regelbedarf steigt. Eine Anpassung war außerdem erforderlich angesichts der seit 2002 unverändert gebliebenen Sätze für die Wohnkosten.

Wichtig war es den Vertretern der OLGs und des Familiengerichtstags, dass die Selbstbehalte langfristig Bestand haben – und nicht nach kurzer Zeit erneut angepasst werden müssen. Vor allem zwei Faktoren rütteln am längeren Bestand der Selbstbehalte:

  • Zum einen die kontinuierlich steigenden Regelleistungen.
  • Zum anderen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das auf zahlreiche Schwächen im System der Regelbedarfe hingewiesen hat, eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung erwartet und dem Gesetzgeber eine baldige Überprüfung der entsprechenden Normen aufgetragen hat.

Um diese Unwägbarkeiten abzufedern, wurde bei den neuen Selbstbehalten ein Puffer von 30 Euro eingebaut. Dieser soll den Bestand der Sätze für mehrere Jahre sichern.

Die Bemessung des notwendigen Selbstbehalts beruht auf folgender Berechnung.

Selbstbehaltssätze Berechnungsweise

Infos zur Berechnungsweise der neuen Selbstbehalte

Als Ausgangspunkt bei der Berechnung der neuen Selbstbehalte dienen die einem alleinstehenden Hilfeempfänger bewilligten Leistungen.

Der Hilfeempfänger erhält zusätzlich zu dem Regelbedarf Vergünstigungen oder anderweitige Leistungen – zum Beispiel die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen.

Solche Leistungen sind ansonsten aus dem Einkommen zu erbringen. Damit sich der Unterhaltspflichtige eine vergleichbare Lebensführung leisten kann, muss der Regelbedarf im Vergleich zu den Sozialleistungen angehoben werden. Mangels anderer verlässlicher Anhaltspunkte wurde dazu § 115 Abs.1 Nr. 2a ZPO herangezogen und der Regelbedarf um 10% erhöht.

Anm. der Redaktion: Mittlerweile steht eine neue Düsselorfer Tabelle bereit! Laden Sie sich hier die Düsselorfer Tabelle 2017 mit Stand 1.1.2017 herunter:
 

Keine Veränderungen zu den Vorjahren ergeben sich bei der Versicherungspauschale und dem zusätzlichen Freibetrag für Erwerbstätige. Die so errechneten Beträge von 470 Euro bzw. 670 Euro für Erwerbstätige dienen nur der Deckung des notwendigen allgemeinen Lebensbedarfs. Die neuen Selbstbehalte umfassen keine Mehrbedarfe im Sinne von § 21 SGB II bzw. § 30 SGB XII und sind nicht für die Deckung anderer Bedarfe verfügbar.

Die Rolle der Wohnkosten bei den neuen Selbstbehaltssätzen

Ein weiterer eigener Bestandteil des Eigenbedarfs sind die Wohnkosten – mit Abstand die größte Variable bei der Bemessung des Selbstbehalts. Die regionalen Unterschiede bei den Mietkosten fallen stark ins Gewicht. Unterschiede von bis zu 250 Euro sind vor allem bei einem West-Ost-Gefälle nicht unüblich. Teilweise liegen sie sogar noch darüber.

Klar ist, dass sich die Unterschiede nicht in einem einheitlichen Betrag auffangen lassen. Dennoch wurde aus Gründen der Praktikabilität eine pauschale Berechnung beibehalten.

Die zu berücksichtigenden Wohnkosten wurden außerdem nur geringfügig angehoben. Dies hat sich aus den tatsächlich vorhandenen Wohnkosten in den neuen Bundesländern ergeben. Andererseits muss aufgrund der relativ niedrigen Pauschale häufiger geprüft werden, ob der Gesamtbetrag im Einzelfall angemessen ist.

Als Faustregel gilt: Der Selbstbehalt muss nach oben hin angepasst werden, wenn höhere Wohnkosten nicht zu vermeiden sind. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BGH.

Dem folgend soll die so genannte Angemessenheitskontrolle in den Leitlinien stärker betont werden. Die Vertreter der Oberlandesgerichte und des Familiengerichtstags haben sich darauf geeinigt, dass bei der Düsseldorfer Tabelle 2015 folgende Anmerkung hinzugefügt wird:

„Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.“

Quelle: Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

27 Kommentare zu “Neue Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015

  1. Diese Aussage des OLG ist doch sehr schön:
    Der Kindesunterhalt kann zum 01.01.2015 aufgrund der gesetzlichen Regelungen zunächst nicht erhöht werden, da dieser sich nach dem durch das Bundesfinanzministerium festzusetzenden steuerlichen Kinderfreibetrag richtet (§ 1612a BGB, § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes). Eine Anhebung des Kinderfreibetrages durch das Bundesfinanzministerium soll voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres erfolgen. Bis zu einer Anhebung muss es daher bei den derzeitigen Kindesunterhaltsbeträgen bleiben.

    Blame the Bundesfinanzministerium!

    – Der Hartz4-Satz für Kinder bis 6 Jahre steigt über den Zahlbetrag des Mindestunterhalt (234 statt 255 Euro). In der Düsseldorfer Tabelle ändert sich nichts.

    – Der Bafög-Satz (Bedarfssatz für Volljährige) steigt von 640 Euro auf 735 Euro. In der Düsseldorfer Tabelle ändert sich nichts.

    – Die eingerechneten Wohnkosten für Pflichtige steigen von 360 auf 380 Euro, für die Volljährigen ändert sich nichts. (Anmerkung DT Nr. 7)
    (Als ob die Studentenbuden nicht auch teurer würden…)

    Aber vermutlich haben die Familienrichter nicht mehr Fässer aufmachen wollen, als nötig.

    Können Alleinerziehende ab 2.1.15 dann Sammelklagen einreichen?
    Oder stehen Muster zur Verfügung? (VAMV?)

    Es gibt eben noch keine Lobby für Kinder…

    „Hinsichtlich des Kinderfreibetrags hat der 9. Existenzminimumbericht aufgezeigt, dass bis einschließlich 2013 kein Erhöhungsbedarf besteht. Erst ab 2014 weist der Kinderfreibetrag eine leichte Unterdeckung von 72 Euro auf, so dass eine Erhöhung erforderlich wird. Auch dies wird die Bundesregierung rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen.“ (Pressemitteilung BMF vom 07.11.2012 !)

    Auf der Bund-Länder-Tagung am 14./15. Mai 2014 hat das BMFSFJ zugesagt, die Länder zu informieren, wenn weitere Informationen hierzu vorliegen. Bisher gibt es diesbezüglich jedoch keinen neuen Sachstand. Es wird davon ausgegangen, dass es zu gegebener Zeit gesetzliche Entsprechungen geben wird…

    Was man also dazu sagen sollte:

    Den Sachstand zum Kinderfreibetrag können Sie erfragen beim:
    Bundesministerium der Finanzen
    Dr. Wolfgang Schäuble, Berlin

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  3. Pingback: 2015: Neue Werte für den Selbstbehalt (Berechnungsbeispiele) | familienrecht.de

  4. Für nicht Juristen ist dies hier alles nicht zu verstehen.Ich erwarte das wenn man sich über diese neuen Gesetze informieren möchte auch verständlich für jeden nichtjuristen verstanden werden kann. Meine Frage lautet ganz einfach;bekommt Frau in Trennungsjahr und nach einer Scheidung Unterhalt vom Ex.Was ist wenn drei Windelkinder im Haus sind,der Mann aber eine Freundin hat und seine Familie nicht unterstüzen will.Er hat 3000 Euro im Monat Netto,Abgaben fürs Haus verschiedene Unkosten.Hat seine Arbeit gekündigt und arbeitet demnäcsht auf 450 Euro Monatlich.Frau soll arbeiten gehen um Kinder zu ernähren und er macht sich mit reicher Freundin ein schönes Leben.Was soll also Frau und Mutter seiner Kinder tun.Hat sie überhaupt noch Rechte in unserer Frauen und Kinderfeindlichen Gesellschaft.Wie also bitte soll Mutter mit drei Babys sich Selbsterhalten.Das Familiengericht steht auf Seiten des Ehemannes,die Frau bekommt kaum Rechte .Im Gegenteil sie erwarten das die Frau mit ihren Kindern das Haus verlässt.Was ist da für ein groteskes Familienrechtsgesetz entschieden worden ,nur zum Nachteil der Frauen und Kinder.

    • Sehr geehrte Frau Kottke, danke für Ihren Kommentar. Unser Angebot richtet sich an Juristen, insbesondere Rechtsanwälte – es liegt also auf der Hand, dass Nicht-Juristen die Ausführungen auf Familienrecht.de nicht immer verstehen. Ich hoffe Sie haben Verständnis, auch dafür, dass wir schon aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung geben dürfen. MfG, Redaktion Familienrecht.de

  5. Pingback: Neue Freibeträge für die Prozesskostenhilfe | familienrecht.de

  6. Ich kann Frau Kottke voll und ganz zustimmen. Wie in diesem Land mit Müttern umgegangen wird, schreit zum Himmel. Man ist gezwungen, jahrzehntelang z.B. um Kindesunterhalt vor Gericht zu erkämpfen. Meine Kinder sind nun demnächst alle 18 Jahre (Kindes eines Großverdieners, der lieber seiner neuen Familie ein Luxusleben gönnt und auf Kindesumgang keinen Wert legt) und haben nie angemessenen Unterhalt erhalten, sondern nur den Mindesunterhalt. Sonderbedarf ist auch nach über 8 Jahren noch nicht entschieden. Musikunterricht u.a. musste eingestellt werden. So sieht in diesem Land das Kindeswohl aus. Und die Mütter werden bestraft mit Armut bis zum Tode.

    • Es ist auch zum schreien wie in diesem Land mit den Zahlvätern umgesprungen wird. Möglicherweise ist Ihr Fall ein Ausnahmefall, aber i.d.R. lebt ein geschiedener Vater von 3 Kindern an der Armutsgrenze während die Kindesmutter abgesichert lebt und sicher nicht mit Armut gestraft wird.

    • ich sehe da aber mal die andere seite. ich bin nämlich eine „neue“, die damit klar kommen kann, dass die Ex den Mann schröpft wo er nur kann. Jetzt kann ich unseren Kindern dann erklären, dass Gitarrenunterricht gestrichen wird, weil wir mal schnell über 100 Euro im Monat mehr an Unterhalt zahlen sollen. Und nein, bei uns ist kein Luxus vorhanden. Wir haben ein altes Bauernhaus auf nem Dorf gekauft, das von der monatl. Belastung sogar noch günstiger is als ne 4 zimmer Wohnung in der Stadt. wir arbeiten beide ( ich Teilzeit weil wir ja 2 Kinder haben, die um 12 von der schule kommen) und wir haben keinen großen Luxus. die aussage, dass also die Exfrauen immer die armen sind, die dem Geld hinterherrennen dürfen stimmt überhaupt nicht. ich sehe es eher so, dass hier nicht mal die Kinder gleich gestellt werden, denn wenn der mann für ein Kind 350 euro unterhalt zahlen soll und für die anderen Kinder nicht mal mehr 50 euro für den gitarrenunterricht da sind, dann frag ich mich wo hier die Gleichstellung der Kinder ist.

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  9. Diese Regeln greifen zu kurz. In Gegenden mit hohem Einkommen sind auch die Lebenshaltungskosten extrem hoch. Beides muss beruecksichtigt werden, sonst hoert der verdienende Elternteil ganz schnell auf, zu arbeiten!

  10. Hallo Zusammen,

    ich kann nicht bestätigen, dass sich dieser Staat und die Gesetzgebung nicht für die Kinder und Unterhaltsberechtigte einsetzt. Ich lebe in einer Beziehung mit einer Unterhaltspflichtigen, der ihre Unterhaltspflicht auch sehr wichtig ist. Jahrelang wurde Unterhalt weiterbezahlt, obwohl der Mindestselbstbehalt schon lange unterschritten war. Dann hat sich die berufliche Situation noch weiter verschlechtert (schlechte Auftragslage bei der Arbeit und deshalb nur noch 35 Stunden / Woche) und ein Antrag auf Unterhaltsanpassung war nötig. Ums nicht zu lang zu machen, am Ende wurde durch das Gericht einfach unterstellt, es könnte auch ein besser bezahlter Arbeitsplatz mit weniger Fahrwegen gefunden werden. Fiktives Einkommen auf 1750,- Euro gesetzt, keine Fahrtkosten anerkannt, statt dessen die 5% Werbungskostenpauschale und tata war genug Geld für die Kinder da. Schade nur das unser Auto nicht mit fiktiven Sprit fährt. Ende vom Lied, jetzt hat sie keinen Job mehr, weil das Geld für die Fahrwege nicht mehr dran saß. Wir haben die Beschwerde beim OLG finanziell nicht durchgehalten.

    Die Kinder haben da jetzt gar nichts von, weil jetzt durch uns gar keine Unterhalt mehr geleistet werden kann.

    Solange fiktive Einkünfte angenommen werden können und das durchschnittliche erzielbare Einkommen durch Internetplattformen wie zum Beispiel Nettolohn.de ermittelt werden kann man sich auch den Selbstbehalt zu ermitteln sparen.

    Viele Grüße

    Hutschnurr

    @Rosemarie Kottke: Mein Tipp für dich: geh zum Rechtsanwalt und klag den Unterhalt ein deine Erfolgsaussichten sind mehr als gut. Oder beantrage eine Beistandschaft beim zuständigen Jugendamt für deine Kinder dann kümmern die sich.

    @Familienrecht: Danke, dass ihr die Neuerungen immer so kurz und präzise auf eurer Seite veröffentlicht. Ein Kommentar zu meinem Kommentar ist nicht erforderlich.

  11. Also ich kann „Hutschnurr“ nur beipflichten! Als Unterhaltszahler hat man hier kein Recht auf ein „vernünftiges“ Auskommen. Wenn sich Unterhaltszahler natürlich soweit sinken lassen wollen, und ihren Job mit Absicht aufgeben, nur damit sie eben keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, dann bitte. Aber für mich kam das nicht in Frage. Dafür muss ich inzwischen nicht zu knapp zahlen. Völlig egal, welche Verpflichtungen man nach zu kommen hat, es Interressiert nur, was man verdient, nicht was am Ende übrig bleibt. Eher soll ich meinen Lebensstandard aufgeben, welchen ich auch vor dem Kind schon so hatte. Auch egal, dass ich unverschuldet in der jetzigen Situation gelandet bin. Ich verstehe hier die jammernden Frauen nicht, die angeblich keinen Unterhalt für Kinder gezahlt bekommen, nur weil der Vater nicht zahlen will… das deutsche Recht ist fast uneingeschränkt auf deren Seite. Solange ein Einkommen verfügbar ist, wird der Unterhalt im Zweifelsfall sogar direkt beim Arbeitgeber eingezogen…! Und wenn ich sehe, was die Mutter meines Kindes, welche voll Erwerbstätig ist, an Finanzen nur für das Kind hat, kann ich nur sagen: Das hätte ich im Monat mal gerne für mich…!

  12. Habe nach meiner Kündigung die Abfindung dafür gebraucht um den gleichen Betrag an Unterhalt weiter zu bezahlen. Kann meine Frau trotzdem jetzt noch 50% der Abfindung verlangen?

  13. Hallo, auch ich bin gern bereit für mein Kind Unterhalt zu zahlen. Da ich gut verdiene und die Kindesmutter mit ihrem Verdienst zusammen ein super Einkommen hat und ich unsere Tochter weit aus öfter habe als die Umgangsregelung offiziell vorsieht, entstehen mir natürlich durch den öfteren Umgang mit meiner Tochter zusätzliche Kosten (Strom, Wasser, etc). Aussage vom Jugendamt: ,,Seien Sie doch froh, dass Sie Ihre Tochter öfter sehen. Müsste es Ihnen doch Wert sein. “ Was fehlt sind Tagespauschalen, die angerechnet werden, damit sich auch die Väter mehr um ihre Kinder kümmern (können) und nicht noch mehr Kosten auf sich zu kommen sehen. Ein hoch auf die Ämter, die sonst alles auf den Tag genau ausrechnen.

  14. Wir sind ratlos … die exfrau meines Mannes hat eine beistandschaft nach jaaaahren beantragt , wir den beigefügten antrag ausgefüllt und nun kommt das wir den vollen unterhalt zahlen sollen , was wir finanziell aber nicht können …. Mein Mann hat kein grundgehalt sondern wird nach geleisteten stunden bezahlt mal hat er 1600 nur raus mal gibt es gute monate mit 2000 … wir wurden mit 2000 durchschnittlichen einkommen berechnet ,haben 2 gemeinsame kinder und 1 kind habe ich mit in die ehe gebracht …. Laut dem Jugendamt wird mein sohn NICHT mit einberechnet in der unterhaltsberechnung … WARUM ? Er lebt doch auch hier ….und muss versorgt werden … jeder weiß das dass kindergeld dafür alleine nicht reicht … ich habe mich selbstständig gemacht aber nur monatliche einnahmen von gerade mal 0-max.100 € … wir haben ausgaben von knapp 2200 € … wenn was kaputt geht haben wir echt zu knappern wie sollen wir da jetzt noch 284€ zahlen ? … kann da was schief gelaufen sein? Ich werde da nächste woche nochmal auf den tisch hauen kann ja nicht sein das dass alles so richtig ist .

  15. Zahler schreibt:
    ich bin arbeitslos geworden und bekomme 1300 €.Das JA.will von mir 338 € Unterhalt,ich habe aber 961 € Fixkosten,die ich nicht sofort ändern kann.Somit bleibt mir ein € zum überleben!
    PS.ich bin 55 Jahre und habe in den letzten 5 Monaten ca. 120 Bewerbungen geschrieben leider ohne Erfolg.
    Der Nachweis meiner Fixkosten interessiert das JA überhaupt nicht!!
    Mir wurde jetzt die Zwangsvollstreckung angedroht.

  16. Ich gehöre dann auch zu den frustrierten Müttern die dem Geld hinterher laufen darf, das
    tut sogutso gut wie gar nix ausser briefeschreiben wo nichts rauraus kommt ausser tausend Entschuldigungen von ihm, sie haben sogar den Unterhalt für 4 Monate auf null gesetzt und nicht mal gestundet. Ach ja sehen will er seine Tochter auch nicht, sie wird mit dubiosen ausreden abgespeisst, was soll man da noch sage. Ich arbeite mach auch noch ne Schule damit es meine Kinder gut haben. Ich sehe auch noch die andere Seite mein jetziger Mann zahlt brav seinen Unterhalt, sieht seine Tochter regelmäßig (wenn sie Zeit hat) wir nehmen sie mit in den Urlaub und zahlen ihn auch gerne. So was wird vom JA nicht gesehen. Aber ich weiß so auch es geht anders. Man kann sich auf den Kopf stellen wenn exmann nicht zahlt dann ist es so, wir können da auch nicht viel machen ….. eine Antwort vom JA ….bin frustriert

  17. Kennt sich evtl. einer mit aus? chefin von meinem Mann hatte letztes Jahr beimJA angerufen wegen dem Selbstbehalt. Sie machen es einfach nicht. Jetzt will ich zu einem Anwalt gehen und den zustehenden selbstbehalt einklagen. kann man das auch rückwirkend machen?

    p.s. bei meinem Exmann wurde damals „angeblich“ das zuviel bezahlte geld zurück überwiesen

  18. Vmtl ist es so, dass je nach Standpunkt mal der eine, mal der andere geschröpft wird. Und in so manchem Fall ist die Wahrnehmung vmtl such berechtigt.
    Ich bin Unterhaltspflichtiger und lebe von einer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente (950€). Meine Ex, die sich bereits Haus, Inventar, KFZ und die Kinder einverleibt hat, ist selbständig und hat monatliche Einkünfte von über 4000€. weil ihr das zuwenig erschien hat sie Unterhaltvorschuß beim Jugendamt beantragt, das auch bewilligt wurde, weil man als Selbstständiger seine wahren Einkünfte wunderbar verschleiern kann. In der Folge greift nun das Jugendamt einen Teil meiner Rente ab. Mir bleiben nur noch die üblichen 880€. Wenn ich meine monatlichen Fixkosten beglichen habe, bleiben mir noch 250€ für Lebensmittel, Kleidung, Fahrkosten. Und an 2 Tagen pro Woche muss ich davon auch noch die 3 Kinder satt bekommen. Das Jugendamt interessiert sich überhaupt nicht für meine Darstellungen; ich werde ignoriert.

  19. Mein geschiedener Mann zieht nun vor das OLG, denn er meint, dass er bei fast 400 Euro Fahrkosten ein Mangelfall ist, seine neue Frau in den ersten drei Babyjahren nicht arbeiten muss (also nicht leistungsfähig ist) und er daher auch den Selbstbehalt von 1080 Euro nicht senken müsse. Dazu lebt er mit Frau und Kind kostenfrei im Elternhaus (also freiwillige Zuwendung Dritter). Ich bin nur noch genervt und hoffe, dass das Ganze nicht nur auf dem Papier, sondern auch mit gesundem Menschenverstand entschieden werden wird..

  20. Man sollte den unterhlt auf beide eltern aufteilen. Das wäre nur fair und die väter könnten dann etwas entlastet werden. Wenn ich schon höre das die mütter nur für naturalien zuständig sind, könnt ich kot…
    Wenn die kinder dann zu mir kommen , sehen sie krank aus und laufen mit kaputten klamotten rum, Und die Mutter macht wärend dessen ein Führerschein, schmeisst geld aus dem fenster, und lebt seid 2 Jahren in einer doppelhaus hälfte. Da fragt man sich ob das unterhaltsgeld für die kinder ist oder für die mütter.
    Zum kindeswohl gehört meiner meinung nach in einem umfeld wo das kind eine solide familie hat.
    Z.b. ex lebt allein mit kind und der vater hat neu geheiratet, kind kommt klar mit der neuen und wird gut behandelt,versorgt und bemuttert. Aber das interessiert dem JA auch nicht wie es dem kind geht.
    Es wird nur geschaut das das geld bei der mutter ankommt. Diese gesetze gelten nur GEGEN DEN VATER kann kommen was will. Alles Schwachsinnig

  21. Wie sieht es bei dem Selbstbehalt aus, wenn man selbst ein Kind bei sich hat und noch unterhaltsberechtigte Kinder da sind?

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