Das neue FamFG stärkt die Rechte der Kinder

Mit unserer Serie machen wir Sie bis Inkrafttreten des FamFG am 1.9. fit für die Änderungen der Familienrechts-Reform. Heute geht es um die Kinder und wie das neue FamFG die ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der betroffenen Kinder stärkt. Außerdem erfahren Sie, was das FamFG zur Bestellung eines Umgangspflegers sagt.

FamFG stärkt die Rechte der Kinder

„Die Kinder sind doch bei der Scheidung die Leidtragenden“ – so sagt der Volksmund. Vielleicht auch deshalb steht das FamFG für eine Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Kindes.
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Das neue FamFG – Basis für rechtsstaatliche Grundsätze

Die Änderungen des FamFG nach und nach lesen und verstehen – darum geht es in dieser Serie. Der Countdown läuft. Nur noch wenige Wochen bis zum Inkrafttreten des neuen FamFG. Aber keine Sorge. Bis dahin kennen Sie die wichtigen Änderungen des FamFG.

FamFG: Basis für rechtsstaatliche Grundsätze

Das FamFG steht für Modernisierung und Erneuerung. Gleichzeitig soll das FamFG Ihnen als Anwalt die Arbeit auf Dauer erleichtern sowie Rechtssicherheit bieten. Rechtsstaatliche Grundsätze sind deshalb für das FamFG unerlässlich.
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FamFG-Reform: Was bedeutet das konkret für Sie als Anwalt?

In den kommenden Wochen werden wir Sie Schritt für Schritt auf das Thema FamFG-Reform vorbereiten. Somit sind Sie bis zum Inkrafttreten am 1. September 2009 bestens gewappnet.

FamFG: Wie sieht die konkrete Umsetzung aus?

Zum einen ordnet das FamFG die familiengerichtlichen Verfahren neu, zum anderen geht es im neuen FamFG um die Reformierung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

Was bedeutet das konkret für Sie als Anwalt?
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