Zu einer Reform gehören häufig Übergangsfristen. So ist es auch bei der Reform im Güterrecht. Übergangsvorschriften geben Ihnen die Möglichkeit, während eines begrenzten Zeitraums wahlweise das alte beziehungsweise das neue Recht anzuwenden.
Bereits vor dem 01.09.09 konnten Sie das neue Recht zum Zugewinnausgleich einsetzen. Nach Inkrafttreten der Reform haben Sie jetzt die Möglichkeit, bereits anhängige Klagen zurückzunehmen, wenn dies für Sie günstiger ist. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht selbstverständlich Ihr Mandant mit seinen Bedürfnissen.
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