Übergangsvorschriften im Zugewinnausgleich

Zu einer Reform gehören häufig Übergangsfristen. So ist es auch bei der Reform im Güterrecht. Übergangsvorschriften geben Ihnen die Möglichkeit, während eines begrenzten Zeitraums wahlweise das alte beziehungsweise das neue Recht anzuwenden.

Bereits vor dem 01.09.09 konnten Sie das neue Recht zum Zugewinnausgleich einsetzen. Nach Inkrafttreten der Reform haben Sie jetzt die Möglichkeit, bereits anhängige Klagen zurückzunehmen, wenn dies für Sie günstiger ist. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht selbstverständlich Ihr Mandant mit seinen Bedürfnissen.
 

Continue reading

Neues Recht gestaltet vorzeitigen Zugewinnausgleich um

Gibt es auch nach neuem Recht noch den vorzeitigen Zugewinnausgleich? Diese Frage möchte Ihnen diese Woche näher erläutern.

Der vorzeitige Zugewinnausgleich ist nach neuem Recht umgestaltet worden. Bisher war beim Zugewinnausgleich eine reine Leistungsklage mit Zahlungsantrag nicht möglich. Erlaubt war nur eine Leistungs- und Gestaltungsklage, also eine objektive Klagehäufung. Nach neuem Recht ist eine reine Leistungsklage problemlos möglich, der vorzeitige Zugewinnausgleich leitet jedoch gleichzeitig die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ein. Eine reine Gestaltungsklage sieht das neue Recht wie gehabt vor.

Continue reading