Bereits nach dem bis zur Einführung des FamFG geltenden Verfahrensrecht war die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens in Familiensachen bei Inanspruchnahme staatlicher Kostenhilfe (PKH/VKH) nicht in jeder Hinsicht völlig unproblematisch:
Bereits nach dem bis zur Einführung des FamFG geltenden Verfahrensrecht war die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens in Familiensachen bei Inanspruchnahme staatlicher Kostenhilfe (PKH/VKH) nicht in jeder Hinsicht völlig unproblematisch: