Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Paar Schuhe. Wer seine Ansprüche durchsetzen möchte, muss diese zunächst einmal beweisen, was nicht immer ganz einfach ist.
Verteilung des Beweisrisikos im Unterhaltsrecht
Auch bei der Entscheidung über die Herabsetzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts gem. § 1578b BGB stellt sich die Frage, welcher Ehegatte zu welchen rechtlich relevanten Gesichtspunkten vortragen muss und letztlich das Beweisrisiko trägt. Mit dieser Frage verbunden ist ein erhebliches Regressrisiko für den Anwalt, kann ihm doch nach einem verlorenen Gerichtsverfahren leicht vorgeworfen werden, durch unzureichenden Vortrag der Darlegungs- und Beweislast seines Mandaten nicht gerecht geworden zu sein. Präzise Kenntnisse in diesem Bereich gehören daher zum unverzichtbaren Rüstzeug des Anwalts.