Rechtsanwaltsgebühren beim Versorgungsausgleich in Übergangsfällen

Für die Tätigkeit in einem abgetrennten und als selbständige Familiensache fortgeführten Versorgungsausgleichverfahren erhält ein Anwalt in Übergangsfällen i.S.v. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG gesonderte Rechtsanwaltsgebühren.

Versorgungsausgleich: Der Fall

Die Ehe der Beteiligten wurde vom Amtsgericht (AG) durch Urteil vom 08.04.2010 – nach altem Recht – rechtskräftig geschieden. Das AG hatte das Versorgungsausgleichsverfahren zunächst ausgesetzt, auf Antrag der Ehefrau dann aber wieder aufgenommen. Am 26.08.2010 haben die Eheleute schließlich wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs (VersAusgl) verzichtet und eine Einigung zum Kindesunterhalt getroffen.
 

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