Umgang: BFH sieht in Umgangskosten keine außergewöhnliche Belastung

Der Umgang erfolgt in der Regel auf Kosten des umgangsberechtigten Elternteils. Wenn die Eltern weit auseinander wohnen, gehören teure Reisen dazu. Können Ihre Mandanten die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen? Der Bundesfinanzhof sagt mal wieder „nein“. Dennoch können Sie Ihre Mandanten auf einige Ausnahmeregelungen hinweisen.
Welche das sind, lesen Sie hier.

Kanzleitipp: Neue Entscheidungen zum Anwaltshonorar

Ob beim Thema Scheidung, Unterhalt, Umgang oder Mediation: Sie arbeiten engagiert für Ihre Mandanten und möchten dafür auch angemessen entlohnt werden. Doch viele Familienrechtsanwälte sind unsicher, welchen Faktor der Geschäftsgebühr sie für welche Tätigkeit ansetzen können. Mehrere aktuelle Entscheidungen zum Thema Anwaltshonorar bringen interessante Neuigkeiten.
Lesen Sie jetzt unsere kurze Zusammenfassung und informieren Sie sich über die Fundstellen weiter.