Ehegattenunterhalt: BGH-Urteil zur Befristung des Aufstockungsunterhalts nach Vergleichsschluss

Bei einem Vergleich über den Aufstockungsunterhalt behielt sich der Ehemann eine spätere Befristung des Unterhalts vor. Doch anstatt die Befristung in einem ersten Abänderungsverfahren vom 15.05.2007 geltend zu machen, versucht er diese erst in einem zweiten Abänderungsverfahren durchzusetzen. Der BGH geht jedoch von der Präklusion des Befristungseinwandes aus (BGH, Urt. v. 23.05.2012 – XII ZR 147/10, DRsp-Nr. 2012/14107).

Wie begründet der BGH sein Urteil – und welche Folgerungen ergeben sich für Sie daraus?

Kindesunterhalt: Auch höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle zielt nur auf Deckung des Elementarbedarfs

In einem interessanten Fall zum Kindesunterhalt (OLG Hamm, Urt. v. 11.07.2012 – 12 UF 319/11) schuldet ein Vater seiner Tochter Unterhalt in Höhe von insgesamt 837,68 €. Geleistet hat er davon monatlich 579,48 €. Die restliche Summe von 258,20 € sieht der Beklagte als gedeckt an – denn er hat seiner Tochter freiwillig jeden Monat 305 € für Reit- und Klavierunterricht gezahlt. Falsche Einschätzung, sagt das OLG Hamm.

Lesen Sie hier die Gründe.