Eigentlich eine runde Sache: Ein Vater übernimmt aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind. Die Mutter des Kindes verlangt dennoch Auskunft über seine Einkünfte. Mit Recht? Stichwort: Auskunftspflicht.
Der BGH hat nun konkretisiert, inwiefern in Unterhaltsfällen eine Auskunftspflicht besteht.