Der BGH gibt Ihnen weitere Hinweise zur Billigkeitsabwägung nach § 1578b Abs. 1 BGB. Erkenntnis: Als Anwalt sollten Sie in jedem Fall auch den Karriereaufstieg des Unterhaltspflichtigen im Blick behalten.
Das gilt auch eim Krankheitsunterhalt
Wie Sie den Verfahrenswert in Ehesachen bestimmen
Vorläufige Verfahrenswerte, die das Gericht zu Beginn eines Verfahrens festsetzt, werden in der Praxis häufig als abschließend übernommen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie zum Verfahrenswert bereits beim Antrag Stellung nehmen und so auf von Anfang an auf die richtige Festsetzung achten.
Lesen Sie, wie Sie den Verfahrenswert bei einer Scheidung bestimmen.
Neue Serie: Besser abrechnen in Familiensachen
Das neue Vergütungsrecht gilt seit dem 01.08.2013. Die folgende Serie hilft Ihnen, den Honorarumfang Ihrer familienrechtlichen Mandate unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage besser zu kalkulieren und letztendlich mehr Geld zu verdienen.