Mindestlohn als Maßstab für fiktives Einkommen?

Das Mindestlohngesetz ist gerade in aller Munde und zeigt sogar schon Auswirkungen auf die familienrechtliche Praxis. Denn ab sofort können Sie den Mindestlohn heranziehen, wenn Sie das fiktive Einkommen eines Unterhaltsberechtigten ermitteln möchten. Das geht aus einem Urteil des OLG Brandenburg hervor.

Erfahren Sie, wie das OLG den Mindestlohn als Maßstab für fiktives Einkommen heranzieht.

Kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr? Übriges Sorgerecht darf nicht missachtet werden!

Auch wenn Ihr Mandant nur noch über Teilbereiche der elterlichen Sorge verfügt, bleibt er grundsätzlich sorgeberechtigt. Er ist damit an Entscheidungsprozessen, die sein Kind betreffen, zwingend zu beteiligen. Das hat jetzt das BGH in einer richtungsweisenden Entscheidung festgelegt.

Lesen Sie hier diesen aktuellen BGH-Fall zum Sorgerecht.