Das Mindestlohngesetz ist gerade in aller Munde und zeigt sogar schon Auswirkungen auf die familienrechtliche Praxis. Denn ab sofort können Sie den Mindestlohn heranziehen, wenn Sie das fiktive Einkommen eines Unterhaltsberechtigten ermitteln möchten. Das geht aus einem Urteil des OLG Brandenburg hervor.
Erfahren Sie, wie das OLG den Mindestlohn als Maßstab für fiktives Einkommen heranzieht.