Kann ich „vergessenen“ Altersvorsorgeunterhalt für meinen Mandanten nachfordern?

Vergessenen Altersvorsorgeunterhalt nachzufordern ist normalerweise nicht möglich – es sei denn, der Unterhaltsberechtigte hat sich diese Nachforderung im Erstverfahren vorbehalten. Für Sie als Anwalt sorgt dieser Grundsatz sogar für Gefahr, da Sie leicht in die Haftungsfalle tappen können.

Warum das so ist und wie Sie das Regressrisiko reduzieren, lesen Sie hier.