BGH: 2 Jahre Elterngeld sind auch unterhaltsrechtlich ok

Der BGH hat jüngst entschieden: Wer seine Elternzeit von einem auf zwei Jahre verdoppelt, verletzt dadurch nicht automatisch seine unterhaltsrechtliche Obliegenheitspflicht gegenüber seinem älteren Kind (z.B. aus einer früheren Beziehung).

Warum die unterhaltsrechtliche Obliegenheitspflicht durch das Elterngeld ausgehebelt wird, erfahren Sie hier.