+++ Bundestag beschließt Anhebung des Kinderfreibetrags – Anhebung des Mindestunterhalts trotzdem noch in weiter Ferne? +++
Bar- und Betreuungsunterhalt: Die Basics
Der Unterhaltsbedarf eines minderjährigen Kindes setzt sich aus dem Betreuungs- und dem Barunterhalt zusammen. Das Grundprinzip nach einer Trennung ist einfach: Der eine Elternteil betreut das Kind, der andere Teil bezahlt Unterhalt. Doch in der Praxis gibt es immer mehr komplizierte Ausnahmefälle, die wir in einer 4-teiligen Serie „Wechselmodell & Co. im Griff“ für Sie beleuchten.
Lesen Sie hier Teil 1 der Serie: „Bar- und Betreuungsunterhalt: Die Basics“