Eilmeldung: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2016

Im Hintergrund wurde schon länger daran gearbeitet, jetzt ist es offiziell: Die Regierung wird den gesetzlichen Mindestunterhalt von den Kinderfreibeträgen entkoppeln – durch ein Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts, das bereits ab dem 1.1.2016 gelten soll!

Informieren Sie sich jetzt über diese kurzfristige Änderung im Unterhaltsrecht: Lesen Sie dazu unsere aktuelle Meldung auf Familienrecht.de!