Im Hintergrund wurde schon länger daran gearbeitet, jetzt ist es offiziell: Die Regierung wird den gesetzlichen Mindestunterhalt von den Kinderfreibeträgen entkoppeln – durch ein Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts, das bereits ab dem 1.1.2016 gelten soll!