Der BGH hat zum Thema Verfahrenskostenvorschuss und Scheidung nun festgestellt: Nach Rechtskraft der Scheidung kann kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen. Deshalb kann es unter Umständen besser sein, für den „vollen“ Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss im Scheidungsverbund zu bleiben.
Besprechung zum Beschluss des BGH vom 12.04.2017 – XII ZB 254/16 – hier weiterlesen.