Verfahrenskostenvorschuss besser im Scheidungsverbund beantragen?

Der BGH hat zum Thema Verfahrenskostenvorschuss und Scheidung nun festgestellt: Nach Rechtskraft der Scheidung kann kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen. Deshalb kann es unter Umständen besser sein, für den „vollen“ Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss im Scheidungsverbund zu bleiben.

Besprechung zum Beschluss des BGH vom 12.04.2017 – XII ZB 254/16 – hier weiterlesen.

BGH verweigert Witwe die Lebensversicherungssumme

Ein Versicherungsnehmer erklärt, dass im Falle seines Todes die verwitwete Ehefrau bezugsberechtigt sein soll. Eigentlich eine eindeutige Aussage – allerdings nur so lange, bis die Eheleute sich scheiden lassen und der Versicherungsnehmer sich mit einer anderen Frau wiederverheiratet. Als der Mann stirbt, stellt sich nämlich die Frage, wer denn nun mit der „Witwe“ gemeint ist und die Versicherungssumme erhält.

Lesen Sie hier, wie die zweite Ehefrau vor dem BGH für die Versicherungssumme gekämpft und doch verloren hat.

Zugewinnausgleich: Endvermögen richtig bewerten bei gemeinsamen Immobiliendarlehen

Diese Konstellation beim Zugewinnausgleich kennen Sie sicher auch aus Ihrer Anwaltspraxis: Ein Ehegatte zahlt keine Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung des Familienheims nach der Trennung, weil er das gemeinsam aufgenommene Darlehen für den Erwerb der Immobilie alleine abbezahlt. Problematisch ist dabei oft die Frage, wie dies bei der Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

Dazu gibt es nun einige interessante Aussagen des BGH. Lesen Sie hier weiter!