Ärger um Riestervertrag beim Versorgungsausgleich

Die Ehefrau hatte im folgenden Fall einen Riestervertrag während der Ehe gekündigt und das angesparte Vermögen direkt auf einen neuen Riestervertrag übertragen. Nun war strittig, ob das vorehelich mit dem alten Riestervertrag angesparte Kapital im Versorgungsausgleich wegen der Umschichtung zu berücksichtigen war.

Lesen Sie hier wie, das OLG Stuttgart entschieden hat.