Firmenwagen und Darlehensraten beim Elternunterhalt

Fährt derjenige, der Elternunterhalt zu zahlen hat, einen Firmenwagen, sind der repräsentative und der private Nutzungsanteil bei der Unterhaltsbestimmung zu berücksichtigen. Tilgungsleistungen auf Hausschulden wiederum sind bis 5 % des Bruttoeinkommens zu berücksichtigen.

Detaillierte Informationen aus der aktuellen Elternunterhalt-Entscheidung des OLG Hamm lesen Sie hier.

Kindesunterhalt: Kurze Verwirrung um „Vereinfachtes Verfahren“

Wie wir hier bereits berichtet haben, plant die Regierung eine Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts. Dabei war ursprünglich auch vorgesehen, das so genannte vereinfachte Verfahren zu streichen, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat.

Davon ist die Regierung nach dem Widerspruch des Bundesrats wohl doch abgerückt.