Erwerbsobliegenheit und Trennungsunterhalt: Aktuelles Urteil mit Aussagekraft

Als Faustregel gilt: Der Ehegatte, der während der Ehe nicht gearbeitet hat, muss auch während des Trennungsjahres nicht arbeiten. Stattdessen bekommt er Trennungsunterhalt. In bestimmten Situationen entsteht die Erwerbsobliegenheit aber doch schon im Trennungsjahr. Und das sollten Sie als Anwalt unbedingt prüfen – wie jetzt wieder eine Entscheidung des OLG Koblenz gezeigt hat.

Erfahren Sie hier, wie das OLG Koblenz entschieden hat.

Elternunterhalt und Patchwork-Familie: BGH gibt Familienvater Recht!

Stichwort Elternunterhalt Berechnung: Hier hat es im März ein aufsehenerregendes BGH-Urteil gegeben (lesen Sie hier auch unseren Vorbericht). Fraglich war, ob und welche Patchwork-Konstellationen einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit von Kindern haben, die für ihre Eltern Unterhalt leisten sollen.

Jetzt ist das Urteil veröffentlicht worden – Lesen Sie hier unsere Kurzbesprechung!