Ein ewiger Streitpunkt beim Wechselmodell ist die Verrechnung des Kindergeldes. Eine aktuelle Entscheidung des BGH schafft insofern Klarheit, als ein isolierter Ausgleich des Kindergeldes zulässig ist.
Ein ewiger Streitpunkt beim Wechselmodell ist die Verrechnung des Kindergeldes. Eine aktuelle Entscheidung des BGH schafft insofern Klarheit, als ein isolierter Ausgleich des Kindergeldes zulässig ist.