Das Bundesverfassungsgericht hatte sie gefordert: Eine gesetzliche Regelung des Scheinvaterregresses. Nun hat die Koalition einen Referentenentwurf vorgelegt – und dabei für eine Überraschung gesorgt. Ein Anspruch auf Scheinvaterregress für gezahlten Unterhalt soll nur für zwei Jahre rückwirkend gelten.
Lesen Sie hier unsere Info über das Gesetz zur Reform des Scheinvaterregresses