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Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren durch die allein sorgeberechtigte Mutter

Im Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist die allein sorgeberechtigte Mutter von der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen. Für den Beginn der Anfechtungsfrist ist dann auf ihre Kenntnis abzustellen.

Erfahren Sie hier die Einzelheiten zur BGH-Entscheidung XII ZB 583/15

20. März 2017 | Sorgerecht: Fachinfos für Rechtsanwälte | Markus Bongardt

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