Auch gegen den Willen eines Elternteils kann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angeordnet werden. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des BGH, die bei Familienrechtlern für Aufsehen sorgte – immerhin war sie eine klare Absage an die bisherige herrschende Meinung. Und auch hier gilt wieder: Das Kindeswohl steht über allen anderen Interessen.
Lesen Sie hier unsere kompakte Analyse der Entscheidung mit wertvollen Praxistipps.