Familiengericht ordnet Wechselmodell an – Kindeswohl geht vor

Auch gegen den Willen eines Elternteils kann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angeordnet werden. Dies ist der Tenor einer aktuellen Entscheidung des BGH, die bei Familienrechtlern für Aufsehen sorgte – immerhin war sie eine klare Absage an die bisherige herrschende Meinung. Und auch hier gilt wieder: Das Kindeswohl steht über allen anderen Interessen.

Lesen Sie hier unsere kompakte Analyse der Entscheidung mit wertvollen Praxistipps.