Rückführung des Kindes: Gegen das Kindeswohl darf nicht vollstreckt werden!

Dramatische Szenen müssen sich im folgenden Fall abgespielt haben: Eine Mutter siedelt mit ihren Kindern in die deutsche Heimat zurück, der US-amerikanische Vater der Kinder will eine Rückführungsentscheidung vollstrecken. Doch die Kinder wehren sich und sprechen gar von Selbstmord. Schließlich entscheidet das OLG Saarbrücken im Vollstreckungsverfahren – sprichwörtlich in letzter Sekunde – zugunsten der Mutter und der Kinder, da eine Vollstreckung der Rückführung evident kindeswohlwidrig wäre.

Für seine Mandanten kämpfen lohnt sich bis zum Schluss. Was Sie aus dieser Entscheidung für die Praxis mitnehmen können, lesen Sie in der folgenden Besprechung.