Auskunftsanspruch und Unterhaltsbestimmung bei besseren wirtschaftlichen Verhältnissen

Bis zum Doppelten des höchsten Einkommens der Düsseldorfer Tabelle kann Unterhalt im Zweifel nach Quoten verlangt werden – so hat jetzt der BGH entschieden. Auskunft über das Einkommen ist immer dann zu erteilen, wenn sie Bedeutung auf den Unterhaltsanspruch haben kann.

Lesen Sie hier unsere Besprechung zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017 – XII ZB 503/16

Privilegierung von Unterhaltsansprüchen bei der Pfändung in ein Pfändungsschutzkonto

Bei der Pfändung in ein Konto hat der Vollstreckungsschuldner nur dann einen gewissen Vollstreckungsschutz, wenn es sich um ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO) handelt. Dieses dient der Sicherung des Existenzminimums natürlicher Personen. Der Vollstreckungsschuldner kann durch Vereinbarung mit seinem Geldinstitut entweder ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln oder ein neues Girokonto als Pfändungsschutzkonto eröffnen.

Jede Person kann nur ein einziges Pfändungsschutzkonto unterhalten. Bei dem Pfändungsschutzkonto besteht automatisch, ohne dass es hierzu eines zusätzlichen Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf, Pfändungsschutz in Höhe eines gesetzlichen Grundfreibetrags.

Alles was Sie zur Pfändung von Unterhaltsansprüchen in ein Pfändungskonto wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.