Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen: Titel, Klausel, Zustellung

Wann kann überhaupt vollstreckt werden? Damit die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind und was Sie zu den Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Fachbeitrag.

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Privilegierung von Unterhaltsansprüchen bei der Vollstreckung in Einkommen

Der Gesetzgeber hat den Unterhaltsgläubigern im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Reihe von Vergünstigungen eingeräumt, da Unterhaltsgläubiger den Unterhalt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Lebensbedarfs i.d.R. dringend benötigen.

In der Regel wird eine Vollstreckung in Arbeitseinkommen des Unterhaltsschuldners die größte Erfolgsaussicht haben. Dabei ist § 850d ZPO zu beachten. Nach dieser Vorschrift werden Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n BGB einem Elternteil zustehen, bevorzugt.

Lesen Sie hier alles, was Sie zur Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen in Einkommen wissen müssen.

Vollstreckung künftiger Unterhaltsforderungen trotz Zahlung? Wie Sie Unterhaltsrückstand durch Pfändung vermeiden

Eine Zwangsvollstreckung künftiger Unterhaltsforderungen – also im Prinzip eine Pfändung, bevor es zu einem Unterhaltsrückstand kommt – ist nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich. Die Bedingung ist, dass trotz Zahlung von Unterhalt zumindest ein Teilbetrag fällig gewesen sein muss. Dann kommen die Vorratspfändung und die Pfändung mit aufschiebend bedingter Dauerwirkung in Frage.

Erfahren Sie hier, was bei der Vollstreckung künftiger Unterhaltsforderungen zu beachten ist.