Reform der Prozesskostenhilfe 2014

Sichern Sie sich jetzt die neuen Formulare zur VKH/PKH

Zum 01.01.2014 ist die Reform der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe in Kraft getreten. Sind Sie schon auf dem aktuellen Stand? Sichern Sie sich jetzt kostenlos die aktuellen Formulare und Beratungshilfen zur VKH/PKH 2014:

  • Antrag auf VKH/PKH (persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse)
  • Antrag auf Beratungshilfe
  • Antrag des RA auf Zahlung der Vergütung
  • Mustertext „Vertretungsauftrag VKH/PKH“
  • Checkliste Mandantengespräch VKH

Jetzt informieren und sofort profitieren: Laden Sie sich die neuen Dokumente zur VKH/PKH hier kostenlos herunter!

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Die VKH/PKH-Reform 2014 im Überblick

Die Reform der Prozesskostenhilfe berücksichtigt nicht alle Vorschläge aus den Entwürfen (Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfehilferechts vom 31.08.2013 – BGBl I 2013, 3533).

Die Verlängerung der Ratenzahlung von 48 auf 72 Monate und die Überprüfung der Angaben durch Drittauskünfte sind nicht Gesetz geworden. Das Gleiche gilt für die Einschränkungen der Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Familiensachen.

Neu ist der Begriff der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO. Änderungen ergeben sich bei der Ratenberechnung und der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für das Bewilligungsverfahren.

Für den Verfahrensablauf nach der Bewilligung bestimmt das Gesetz eigene Gerichtskontrollen und unaufgeforderte Mitteilungspflichten über die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage für die bedürftige Partei. Die Ausgestaltung des Verfahrens führt zu erheblichen Mehrbelastungen für Sie in der Rolle des beigeordneten Anwalts.