Checkliste: Wie Sie beim nachehelichen Unterhalt das Beste für Ihren Mandanten rausholen

Wer seine Mandanten in Sachen Ehegattenunterhalt vertritt, kommt um jede Menge Detailfragen nicht herum. Mit unserer 11-seitigen Gratis-Checkliste für das Mandantengespräch haben Sie alle Eventualitäten fest im Griff: Klären Sie Schritt für Schritt Anspruchsgrundlagen und Höhe des nachehelichen Unterhalts – oder zum Beispiel, über welches Verfahren Sie den Unterhalt am besten geltend machen.

Lesen Sie, was Ihnen die Checkliste Ehegattenunterhalt bietet und laden Sie Ihr Exemplar kostenlos herunter.

 

Nachehelicher Unterhalt: Auch die gütliche Einigung kann ungut enden

Die ersten Fallstricke beim Ehegattenunterhalt lauern bereits dann, wenn sich die Ehegatten gütlich einigen möchten.

Zum Beispiel ist ein privatschriftlicher Vergleich nur eingeschränkt möglich. Wann bestand hier noch einmal Formzwang, wann nicht? Unsere Checkliste zum nachehelichen Unterhalt macht Sie darauf aufmerksam.

Auch der gerichtlich protokollierte Vergleich hat seine Tücken: Zwar ist die protokollierte Vereinbarung in einem Verfahren in Ehesachen nach § 1585c Satz 3 BGB formwirksam – doch gilt das auch für eine protokollierte Vereinbarung im Trennungsunterhaltsverfahren?

Eine rechtssichere Antwort hierauf gibt Ihnen unsere Checkliste Ehegattenunterhalt – zusammen mit einer hieb- und stichfesten Handlungsanweisung. So lassen Sie Haftungsrisiken gar nicht erst entstehen!

Nachehelicher Unterhalt: Welches Verfahren führt zum Ziel?

Viele Ehepartner sind so zerstritten, dass sie sich nicht gütlich einigen können. Dann gilt es für Sie, den besten gerichtlichen Weg für Ihren Mandanten herauszufinden.

Unsere Checkliste zum nachehelichen Unterhalt nennt Ihnen die möglichen Verfahrenswege – und zwar mit allen Vor- und Nachteilen des jeweiligen Verfahrens für Ihren Mandanten:

  • Unterhaltsantrag im Verbundverfahren nach § 137 FamFG
  • Isolierter Unterhaltsantrag im Hauptsacheverfahren
  • Unterhaltsantrag durch einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG

Sie werden auch darauf hingewiesen, in welchen Fällen ein bestimmtes Verfahren überhaupt nicht in Frage kommt.

Beispiel: Der Unterhaltsantrag durch einstweilige Anordnung ist nur möglich, wenn die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsgegners hinreichend bekannt sind. Denn bei der einstweiligen Anordnung haben Sie keinen Auskunftsanspruch.

 

Was tun, wenn das Einkommen des anderen Ehegatten nicht sicher bekannt ist?

Apropos: Die Checkliste Ehegattenunterhalt listet alle Ihre Möglichkeiten auf, um die Einkommensverhältnisse der anderen Seite in Erfahrung zu bringen:

Wann sind zum Beispiel verfahrensrechtliche Möglichkeiten aus §§ 235, 236 FamFG und § 243 Nr. 2 FamFG angebracht? Wann können Sie ein Auskunftsverfahren einleiten – und wann bringt das Auskunftsverfahren eher Nachteile für Ihren Mandanten?

Haken Sie einfach alle Punkte ab und ermitteln Sie so den für Sie besten Weg, das Einkommen des anderen Ehegatten zu ermitteln.

Nachehelicher Unterhalt: Welche Anspruchsgrundlage greift – und was müssen Sie beachten?

Beim nachehelichen Unterhalt oder Geschiedenenunterhalt kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, zum Beispiel:

  1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung § 1570 BGB
  2. Unterhalt wegen Alters § 1571 BGB
  3. Unterhalt wegen Krankheit § 1572 BGB
  4. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit § 1573 Abs. 1 BGB
  5. Aufstockungsunterhalt § 1573 Abs. 2 BGB
  6. Ausbildungsunterhalt § 1575 BGB
  7. Erwerbsobliegenheit des Berechtigten nach § 1574 BGB

Mit der Checkliste Ehegattenunterhalt klären Sie genau, welche Informationen Sie bei welcher Anspruchsgrundlage von Ihrem Mandanten benötigen.

Beispiel: Der Gegner Ihres Mandanten macht Unterhalt wegen Alters geltend. Mit unserer Checkliste Ehegattenunterhalt haken Sie Punkte wie „Ausbildung des Anspruchsstellers“, „Berufliche Entwicklung während der Ehe“, „Gesundheitszustand des Anspruchsstellers“ und viele mehr Schritt für Schritt ab.

Das Ergebnis: Sie denken an jedes noch so kleine Detail und kommen so mühelos zu einer profunden Basis für Ihre Unterhaltsberechnung.

 

Die Berechnung des Ehegattenunterhalts

Auch wenn Sie „nur“ die konkrete Höhe des nachehelichen Unterhalts berechnen möchten, hilft Ihnen die Checkliste hervorragend weiter:

  1. Klären Sie mit der Checkliste Ehegattenunterhalt alle Eckpunkte für den Bedarf des Anspruchstellers, zum Beispiel die „ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab“, „nacheheliche Veränderungen der Lebensverhältnisse“ oder „fiktive/ hypothetische Einkünfte bei Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheit“.
  2. Beachten Sie beim sogenannten Halbteilungsgrundsatz die verschiedenen Wege zur Errechnung des Elementarunterhalts („Differenzmethode“ oder „Quotenunterhalt“ – unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Krankenvorsorge und Altersvorsorge).
  3. Und ermitteln Sie das anzurechnende bereinigte Einkommen durch Abarbeiten aller Bestandteile des Gesamteinkommens sowie aller Abzugsmöglichkeiten.

Worauf macht Sie die Checkliste Ehegattenunterhalt noch aufmerksam?

Fazit: Unsere Checkliste zum nachehelichen Unterhalt macht es Ihnen sehr viel leichter, Ihr Mandat schnell, sicher und effektiv zu bearbeiten.

Mithilfe der Checkliste denken Sie ganz automatisch an alle zu klärenden Punkte und behalten nicht zuletzt auch wichtige Fristen und Rangfragen im Auge.

Lassen Sie sich einfach an alle Details erinnern, zum Beispiel auch ob…

  • …eine Begrenzung oder Befristung des Unterhalts,
  • …einer der Ausschlusstatbestände des § 1579 Nr. 1-8 BGB oder
  • …ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

…in Betracht kommt.

Ein weiterer kostenloser Service von Familienrecht.de

Wir könnten Ihnen hier noch viele weitere Vorteile der Checkliste aufschreiben – zum Beispiel dass Sie beim Abhaken der einzelnen Punkte viele nützliche Tipps, Praxis- und Warnhinweise, Verweise auf einschlägige Normen sowie auf wichtige Entscheidungen zum Thema „nachehelicher Unterhalt“ erhalten.

Am besten ist aber, Sie überzeugen sich selbst und gehen die Checkliste Seite für Seite durch. Laden Sie sich Ihr Exemplar jetzt herunter – kostenlos und absolut unverbindlich!